Der Auftragnehmer haftet für alle im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehenden Personen, Sach- und Vermögensschäden, die seitens Dritter oder des AAV geltend gemacht werden. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung Versicherung (AAV-Formular 9) zum Bestehen oder die Zusage zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 1,0 Mio. EUR (2-fach maximiert) vorzulegen. Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit Deckung in vereinbarter Höhe nicht mehr besteht.