Umbau von Abferkelabteilen
VO: UVgO Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147
Münster
Deutschland
vergabestelle@lwk.nrw.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung und Montage für den Umbau von insgesamt 3 Abferkelabteilen mit jeweils vier Buchten
gemäß Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) im VBZL Haus Düsse
Die Landwirtschaftskammer NRW beabsichtigt am Standort des Versuchs- und Bildungszentrums Haus
Düsse, 59505 Bad Sassendorf drei Abteile mit unterschiedlichen Maßen nach den neuen
Anforderungen der Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) umzubauen. Dabei sollen die Abteile
von jeweils unterschiedlichen Bietern umgebaut werden, um im Rahmen der Ausbildung und Beratung
unterschiedliche Aufstallungen zeigen zu können, daher soll eine Beschaffung in 3 Losen erfolgen.
Es handelt sich um Abteile (Lose) mit den folgenden Maßen:
1. ca. 10.6 m x 3,81 m (Abteil 43), Umbau mit 4 Buchten
2. ca. 5,47 m x 2,41 m (Abteil 52); Umbau mit 4 Buchten
3. ca. 5,47 m x 2,93 m (Abteil 51); Umbau mit 4 Buchten
Alle Abteile müssen vollständig mit Aufstallung, passenden Böden, Wasserversorgung, Ferkelnest mit
Dunkelstrahlern als Heizquelle und Futtertrog der Sau umgebaut werden. Der Einbau eines Abteils
muss innerhalb von 10 Tagen gewährleistet sein.
Leistung incl. Lieferung und Montage.
Besondere Anforderungen einzelner Abteile: Im Abteil 43 (1.) sollte ein zwei-Meter Wendekreis der Sau
eingehalten werden. Das Abteil 51 (3.) soll mit einer Bodenfütterung für die Sauen versehen sein.
Eine Aufnahme der Aufmaße vor Ort ist zur Angebotsabgabe erforderlich.

Haupterfüllungsort

Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse
Haus Düsse 2
59505
Bad Sassendorf

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Lieferung und Montage zu
1. September 2026
2. November 2026
3. Oktober 2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Öffentliche Auftraggeber haben- soweit nicht eine öffentliche
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder zur Teilnahme erfolgt - eine Veröffentlichung der Beschaffungsabsicht in
deutscher Sprache unter Angabe der wesentlichen Punkte des Auftrages mit einer angemessenen Frist, vor Absendung der
Angebotsaufforderung, vorzunehmen. Dies soll auch einem Bewerber aus einem anderen Mitgliedstaat
der EU ermöglichen, eine Entscheidung zu treffen, ob er Interesse an dem Auftrag bekunden und dieses dem öffentlichen
Auftraggeber mitteilen möchte. Bei Maßnahmen, die durch eine Binnenmarktrelevanzveröffentlichung vorab bekanntgemacht
wurden, wird der Bieterkreis durch den Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Ein Anspruch auf Beteiligung am Verfahren besteht jedoch nicht.

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