Ziel der Leistungen ist die prüferische Durchsicht und Auditierung des "Rechenmodell für Wirtschaftlichkeitsvergleiche für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen, Version 1.0" (im Weiteren "Kommunales Rechenmodell" oder "KRM") inkl. zugehörigem "Handbuch zum Kommunalen Rechenmodell für Wirtschaftlichkeitsvergleiche NRW" (im Weiteren "Handbuch"). Zudem ist die methodisch korrekte Abbildung des Leitfadens "Wirtschaftlichkeitsvergleiche für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen" im KRM sowie dem Handbuch zu prüfen und zu auditieren. Soweit erforderlich ist zur prüferischen Durchsicht und Auditierung des KRM auf die kommunalrechtlichen Regelungen (z. B. § 36 KomHVO NRW (Komponentenansatz) und Erlass zur Bilanzierung von Vermögensgegenständen unter Berücksichtigung der zirkulären Wertschöpfung/ cradle-to-cradle2) abzustellen und die korrekte Umsetzung im KRM Gegenstand der Prüfung. Die Aufgabe ist es, eine Beurteilung darüber abzugeben, ob das KRM einen zutreffenden und korrekten Variantenvergleich im Rahmen kommunaler Wirtschaftlichkeitsvergleiche wiedergibt, keine Fehler und Unrichtigkeiten enthalten sind und das Handbuch inhaltlich / sachlich zum KRM korrespondiert. Der genaue Leistungsumfang der prüferischen Durchsicht und Auditierung ergibt sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.