Auditierung LRM 2.0
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Ministerium der Finanzen NRW
Jägerhofstraße 6
40479
Düsseldorf
Deutschland
daniel.reich@fm.nrw.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM NRW) sucht einen externen Dienstleister für die prüferische Durchsicht und Auditierung eines Finanzmodells zur Abbildung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei Immobilien-/Flächenbedarfen ("Landesrechenmodell 2.0").
Das Ziel des Landesrechenmodells (LRM) ist es, unterschiedliche Handlungsstrategien für Gebäude des Landes Nordrhein-Westfalens zu erfassen und deren immobilienspezifische Ein- und Auszahlungen sowie vermögensrelevante Werte rechnerisch gegenüberzustellen. Das LRM ermöglicht somit die Erstellung, Durchführung und Auswertung von Modellrechnungen für Variantenvergleiche von immobilienwirtschaftlichen Maßnahmen. Mittels dieser Kalkulationen sollen die jeweiligen Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, auf der Basis einer transparenten Entscheidungsgrundlage, sachgerechte Umsetzungsentscheidungen für ihre immobilienwirtschaftlichen Maßnahmen ableiten zu können. Das bereits vorhandene und sich in der Anwendung befindende LRM wurde einer Weiterentwicklung unterzogen, welches in dieser Fassung nun (erneut) unter Berücksichtigung des Modellzwecks auf mathematische, logische und sachliche Richtigkeit überprüft werden soll. Weitere Details hierzu ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.

Haupterfüllungsort

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

EY Real Estate GmbH
40219
Düsseldorf
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Bildung von Bietergemeinschaften sowie die Hinzuziehung von Nachunternehmern sind zugelassen.

Enthält ihr Angebotsschreiben standardmäßig Ihre AGB, ist ein Hinweis erforderlich, dass Ihre AGB bei diesem Angebot nicht gelten.

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