Im Zuge der weiteren Planung wurden aufgrund geänderter planerischer und örtlicher Randbedingungen sowie nachträglich vorliegender Baugrundkennwerte zusätzliche Planungs- und Anpassungsleistungen erforderlich.
Die geänderten Randbedingungen und Planungsgrundlagen führten zu zusätzlichem Planungs-, Anpassungs- und Abstimmungsaufwand, der im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten und in diesem Umfang nicht absehbar war.
Die Brücke der Landesstraße L190 im Bereich der DB-Unterführung bei Sechtem ist im Zuge eines Ersatzneubaus vollständig zu erneuern. Das neue Bauwerk ist nach dem aktuellen Stand der Technik sowie unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke zu planen.
Objekt- und Tragwerksplanung inklusive Variantenuntersuchung mit Fertigteilvariante für den Ersatzneubau der L190-Brücke bei der DB-Unterführung Sechtem. Durchführung unter Vollsperrung der L190.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabestelle eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablaufder Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang desNichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.ZahlungsbedingungenAbschlagszahlungen gem. ProjektfortschrittGeforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 0,5 Mio. EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.