Verfahrensangaben

Beschaffung Digitales Tool - BR Dt, D, K

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bezirksregierung Münster
055/15-03004-07
Domplatz 1-3
48143
Münster
Deutschland
DEA33
zentrale.vergabestelle@brms.nrw.de
+492514111292

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Bezirksregierung Münster
055/15-03004-07
Domplatz 1-3
48143
Münster
Deutschland
DEA33
zentrale.vergabestelle@brms.nrw.de

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48190000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Anschaffung von 2.600 Schullizenzen "Splint" für die Regierungsbezirke Detmold, Düsseldorf und Köln.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Beschaffung ist die Bereitstellung von Software Schullizenzen für die Anwendungssoftware "SPLINT" einschließlich der hierfür erforderlichen Dienstleistungen (insbesondere Einrichtung, Support, Wartung und Updates). Die Software wird von Lehrkräften zur Erstellung, Dokumentation und Fortschreibung von Förderplänen für Schülerinnen und Schüler mit (sonderpädagogischem) Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen eingesetzt.
Die Laufzeit beträgt drei Schuljahre. Das erste Schuljahr beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027 und endet zum Ende des dritten darauf folgenden Schuljahres am 31.07.2029.
Es sind Schullizenzen für 2.600 Schulen in den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf und Köln anzubieten. Eine Schullizenz berechtigt jeweils eine Schule zur Nutzung der Software durch die im Schulbetrieb eingesetzten Nutzerinnen und Nutzer (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, sonstiges pädagogisches Personal) sowie auf den im Schulbetrieb eingesetzten Endgeräten.
Im Angebot ist eindeutig darzustellen, welche Nutzungsrechte die Schullizenzen umfassen (z. B. Anzahl gleichzeitiger Zugriffe, Einsatz auf schulischen und privaten Endgeräten, Nutzung in AGs, Hausaufgabenbereich etc.).
Der Auftraggeber beabsichtigt, die beauftragte Lösung perspektivisch auf weitere Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) auszuweiten. .
Neben der Grundmenge an Schullizenzen umfasst der Auftrag daher eine Option des Auftraggebers, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Schullizenzen für weitere Schulen in NRW abzurufen.
Es ist sicherzustellen, dass die angebotene Lösung technisch skalierbar ist und die Einbindung weiterer Schulen ohne Systembruch ermöglicht und
die lizenzrechtlichen Bedingungen eine spätere Erweiterung des Lizenzbestands auf zusätzliche Schulen in NRW ermöglichen.

Zur Abbildung des potentiellen Gesamtumfangs und zur Vergleichbarkeit der Angebote wird davon ausgegangen, dass die Lösung grundsätzlich so auszugestalten ist, dass sie auf landesweit weitere Schulen in NRW ausgedehnt werden kann.

Die Anwendungssoftware muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Lehrkräfte haben die Möglichkeit, kollaborativ Förderpläne zu erstellen und fortzuschreiben.
- Die Einbindung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern in die Förderplanung wird unterstützt (z. B. durch geeignete Darstellungs- und Kommunikationsfunktionen).
- Nutzerinnen und Nutzer sowie Fachexpertinnen und Fachexperten können in Peer?Review?Verfahren eingebunden werden.
- Sonderpädagogische Expertise und unterrichtsfachliche Inhalte werden sowohl "Top-down" (zentrale Vorgaben, Handreichungen) als auch "Bottom-up" (Impulse aus der Praxis) generiert und in der Anwendung nutzbar gemacht.
Die Anwendungssoftware muss insbesondere folgende Anforderungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung erfüllen:
- Neben den bisherigen Förderschwerpunkten werden weitere Themen in zuständigen Fachgruppen kontinuierlich bearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie die Bereiche Autismus-Spektrumsstörungen, Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation. Diese Fachgruppen erstellen Inhalte (z. B. Handreichungen, Materialien), die laufend systematisch durch den Bieter in die Anwendungssoftware eingepflegt werden.
- Die Anwendungssoftware muss die Möglichkeit zur Erfassung des Lernstands und der Fördermaßnahmen in den Unterrichtsfächern und damit zur Vernetzung von Fach? und Förderzielen bieten.
- Die inhaltliche Anschlussfähigkeit zu den Fachoffensiven Deutsch und Mathematik in der Primarstufe sowie zu den Unterrichtsvorgaben für den Bildungsgang Geistige Entwicklung des Landes NRW muss gewährleistet sein.
- Angebote zur Förderung der Basiskompetenzen im Rahmen der Fachoffensiven Deutsch und Mathematik werden in den abgeleiteten Fördermaßnahmen berücksichtigt.
- Die Anwendungssoftware schlägt konkrete Fördermaßnahmen vor und bietet den Lehrkräften zielführende Anhaltspunkte für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern.
- Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen entsprechen schulfachlichen Qualitätsansprüchen.
- Kompetenzraster (z. B. MESK), Förderangebote und Maßnahmen sind mit den Handreichungen der Bezirksregierung Münster und den Vorgaben des Landes NRW kompatibel.
- Die Anwendungssoftware ist sowohl bei einem Schulwechsel als auch bei einem Wechsel des Förderortes nutzbar; relevante Daten können im Rahmen der rechtlichen Vorgaben übertragen und fortgeführt werden.
Die Anwendungssoftware muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie kann durch Lehrkräfte sowohl für die Förderplanung und Dokumentation als auch für die eigene Recherche zu konkreten Fragestellungen genutzt werden.
- Durch digitale Instrumente (z. B. intelligente Such- und Filterfunktionen, ggf. KI-basierte Unterstützung) müssen die hinterlegten Inhalte sowohl in der Förderplanung für den Einzelfall als auch in der Nutzung durch Lehrkräfte zur professionellen Weiterentwicklung ihrer Fachlichkeit nutzbar sein.
- Förderpläne müssen in geeigneter Form externen Stellen (z. B. der Schulaufsicht) zur Verfügung gestellt werden können.
- Die Anwendungssoftware ist geräteunabhängig nutzbar. Die Eingabe erfolgt direkt im System; eine Bearbeitung ausschließlich in externen, editierbaren Word- oder PDF-Dateien ist nicht vorgesehen. Ein Datenexport und Ausdruck ist möglich.
- Es besteht die technische Möglichkeit, die Anwendung an die von den Schulträgern installierten und von den Schulen genutzten Lernmanagementsysteme, wie beispielsweise LOGINEO NRW, I-Serv oder WebUntis, anzubinden. Dies geschieht über ein Single-Sign-On.
- Das Verfahren muss OAuth- und OpenID-Connect-kompatibel sein, um das künftige Identitätsmanagement (IDM) des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) nutzen zu können.

Umfang der Auftragsvergabe

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
20.08.2026
31.07.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Domplatz 1-3
48143
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Um die Realisierbarkeit des Beschaffungsbedarfs beurteilen zu können, hat die Bedarfsstelle in Absprache mit dem fachaufsichtlich zuständigen MSB des Landes Nordrhein-Westfalen erstmalig im Laufe des Jahres 2023 eine Sondierung des Marktes durchgeführt. Zu diesem Zwecke hat zunächst ein umfangreicher Austausch mit dem Kultusministerium des Landes Niedersachen stattgefunden. Das Land Niedersachen ist für einen vergleichbaren Beschaffungsbedarf an den Markt herangetreten. Dabei wurde ein offenes Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Ergebnis des Verfahrens war der Einkauf von Lizenzen für das Tool "Splint" des Unternehmens "Inklusion-Digital GmbH". Es gab in dem Verfahren nur einen Mitbewerber, dessen Angebot wegen Nichterfüllung der geforderten Leistungsmerkmale den Zuschlag nicht erhalten hat. Die sehr geringe Resonanz auf die durchgeführte Ausschreibung lässt bereits den Schluss zu, dass es kein anderes Produkt am Markt gibt, das einen annähernd vergleichbaren, den Beschaffungsbedarf abdeckenden Funktionsumfang hat und somit ein alternatives Produkt darstellen würde. In Niedersachen ist das genannte Produkt inzwischen flächendeckend eingeführt worden und die bisherigen Nutzererfahrungen bestätigen die Vorab-Einschätzung der Bedarfsdeckung.
Die Erfahrungen aus der Ausschreibung, die Vergabe und die weitere zukünftige Bereitstellung in Niedersachsen hat sich die Bedarfsstelle zunächst zu eigen gemacht.
Ergänzend, verifizierend und um Aktualität zu gewährleisten hat die Bedarfsstelle in der Vergangenheit mit unterschiedlichen Anbietern Gespräche geführt und Produkte angeschaut.
Diese Ausgangslagen haben sich nach erneuter Recherche nicht verändert.
Darüber hinaus hat die Bedarfsstelle über Suchportale keine adäquaten Tools bzw. Angebote finden können.

Die ausführlichen Recherchen der Bedarfsstelle ergeben somit im Zusammenspiel mit den Ausschreibungsergebnissen des Landes Niedersachen das Bild, dass die aufgrund des Beschaffungsbedarfs formulierten Anforderungen unter allen am Markt erhältlichen Produkten ausschließlich durch die Inklusion-digital GmbH mit der Anwendungssoftware SPLINT erfüllt werden. Die einzigen denkbaren Alternativen sehen eine vollständige Neuentwicklung einer Anwendungssoftware vor. Das geht zum einen am von der Bedarfsstelle ermittelten Beschaffungsbedarf vorbei. Anstelle des ermittelten Bedarfs am Erwerb eines vorhandenen Produkts müsste eine Entwicklung beauftragt werden, die insofern mit Entwicklungsrisiken einhergeht, eine weitergehende Einbindung der Bedarfsstelle bei der Erstellung erforderlich machen und insgesamt eine ganz andere, experimentellere Charakteristik aufweisen würde. Zum anderen wäre auf diese Weise der Zeitrahmen für die Beschaffung nicht einzuhalten, da ein Nutzungsbeginn zum Schuljahresbeginn 2026 geplant ist und die vollständige Entwicklung einer nutzbaren Anwendungssoftware bis dahin offensichtlich nicht möglich ist. Damit ist klar, dass der Beschaffungsbedarf nur durch die Softwareanwendung SPLINT gedeckt werden kann.
Hinzukommt, dass für den schnellen und verlässlichen Rollout in den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf und Köln auf die bewerten Arbeitsstrukturen mit Inklusion-Digital GmbH zurückgriffen werden kann.
Die Bereitstellung der Lizenzen kann nur durch ein Unternehmen, nämlich die Inklusion-Digital GmbH, erfolgen. Es liegt somit ein Alleinstellungsmerkmal gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) hilfsweise Buchstabe c) VgV vor. Aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten kann die Leistungen nur von einem Unternehmen erbracht werden. Das Unternehmen "Inklusion-Digital GmbH" ist als Hersteller der alleinige Rechteinhaber der Anwendungssoftware.
Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt die Lieferleistung im Rahmen einer Direktvergabe an das Unternehmen Inklusion-Digital GmbH, Muskauer Str. 44, 10997 Berlin zu vergeben.
Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gem. § 135 Abs. 3 GWB.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

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Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

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Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

VA26-021
Beschaffung Digitales Tool - BR DT, D, K
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Inklusion-Digital GmbH
DE335594828
Kleines Unternehmen
Muskauer Str. 44
10997
Berlin
Deutschland
DE300
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

1-433919