Vorzulegende Nachweise:
Schulungen und Kenntnisse Fachpersonal; Nachweise / Eigenerklärung, dass das bei der Universität zu Köln zum Einsatz kommende Personal folgende Qualifikation besitzt:
- mindestens abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Ausbildungsberuf der Fachrichtung Elektronik Qualitätsanforderungen nach DRQ-Niveau 4
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Prüfung u. Instandhaltung der ausgeschriebenen Komponenten
- Nachweis über regelmäßige, fachspezifische Schulungen, BOS über die ausgeschriebenen Systeme im Leistungsverzeichnis, die nicht älter als 3 Jahre sind
- Deutsch in Wort und Schrift
Kenntnisse für:
- die Beurteilung der Objektvoraussetzungen, bezogen auf die Gebäudefunkanlage;
- die Funktion der BOS Gebäudefunkanlage;
- die Forderungen des Betreibers aus Unfallverhütungsaspekten als
Personenschutzmaßnahmen oder zur Vermeidung von Personenschäden
Nachweis über den Zugriff auf die technische Dokumentation des verwendeten BOS Gebäudefunksystem gemäß Leistungsverzeichnis.
Nachweise und Schulungsnachweise sind für die Qualifikationen der Mitarbeiter bei Vertragsbeginn vorzulegen.
Es handelt es sich um die folgenden Anlagen / bzw. Typen:
BOS:
- AK Funktechnik M252-BOS
- AK Funktechnik RD510-BOS
- Radiodata MT 510
- AK Funktechnik DVS; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung