Lieferung von elektrischer Energie für die Universität zu Köln
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie für die Universität zu Köln (UzK) für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. Es besteht eine Option auf eine einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr und somit bis spätestens 31.12.2029.
Die UzK betreibt aktuell 24 Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und 132 Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP) bzw. intelligenten Messsystem (iMSys). Der prognostizierte Gesamtstrombedarf für die ausgeschriebenen Lieferjahre beläuft sich auf ca. 45,5 GWh jährlich. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lieferstellen, sowie die Lastgänge der leistungsgemessenen Lieferstellen, sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Ausgeschrieben wird eine Lieferung frei Lieferstellen des Auftraggebers, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung (Vollintegrierte Versorgung).
Der gelieferte Strom hat während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu stammen.
Die Fixierung der vertraglichen Energiepreise für die Lieferjahre 2027 und 2028 erfolgt jeweils in vier strukturgleichen, horizontalen Tranchen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit für ein weiteres Lieferjahr erfolgt die Berechnung des Energiepreises für den Verlängerungszeitraum analog zur Preisgestaltung für die Lieferjahre 2027 und 2028.
Es besteht eine Option auf eine einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dabei automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber oder dem Auftragnehmer mit einer Frist von 9 Monaten zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2029.
Diverse Anschlussstellen, verteilt über den Campus der Universität zu Köln
Preis
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
keine