Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages mit Software Assurance für die Voicesysteme der Universität zu Köln (UzK), der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Servicefall, für Material- und Ersatzteillieferungen sowie der benötigten Dienstleistung über 12 Monate, mit der Option um eine dreimalige Verlängerung um 12 Monate, für die in Nutzung eingesetzten Systeme:- OpenScape Voice Mitel Unify- OpenScape 4000 Mitel Unify
Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Gebäude der UzK und beinhaltet folgende Leistungen:- Service- und Wartungsvertrag- Rahmenvertrag für Material- und Ersatzteillieferungen und Dienstleistungen im Servicefall.
Maximale Vertragslaufzeit 48 Monate.
alle Gebäude der Universität zu Köln
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
keine
Gemäß § 56 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Kommunikation/Sprache (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): - Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen sicher die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Wartung einer Telefonanlage (Mitel Unify OpenScape Voice/ OpenScape 4000) ausgeschrieben. Die Bieter müssen nachweisbare Referenzen vorlegen, die ihre fachliche Eignung und Erfahrung in der Wartung von Telefonanlagen ähnlicher Technologie und Skalierung belegen."
- Alle Referenzen müssen die Wartung einer Telefonanlage des gleichen Herstellers/Modells wie die zu wartende TK-Anlage nachweisen
- Mindestens ein Referenzauftrag muss die Durchführung des ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldes bei einem öffentlichenAuftraggeber i. S. d. § 99 GWB beinhalten
- Mindestens eine Referenz muss eine Telekommunikationsanlage mit ? 5.000 Nutzern nachweisen
- Alle Referenzen haben ein Auftragsvolumen pro Jahr für die Wartungen an TK-Anlagen laut Leistungsbeschreibung von mindestens 200.000 EUR netto
- Das Ende der Leistungserbringung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen
Bitte nutzen Sie die Vorlage Referenz.docx zur Abgabe der Refernzen und geben sie diese mit der Angebotsabgabe ab.
Zertifizierungen Unify (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Der Auftragnehmer hat eine Master/Service-Zertifizierungen für OpenScape Voice- und OpenScape 4000 von Unify.
Zertifizierungen Cisco (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Auftragnehmer hat min. eine Silber-Zertifizierungen/Status für Cisco Netzwerkkomponenten
s. Eignung und Bedingungen