Verfahrensangaben

Universität zu Köln - Servicevertrag für Leica Lichtmikroskope

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
05315-06008-84
Albertus-Magnus-Platz
50923
Köln
Deutschland
DEA23
Abteilung 64 - Einkauf
vergabestelle@verw.uni-koeln.de
+49 2214700

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514113514
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514113514
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514113514
+49 2514112165

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50430000-8
50340000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Servicevertrag zur Wartung und Reparatur für hochspezialisierte Lichtmikroskope der Fa. Leica Microsystems

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Abschluss eines Servicesvertrages über 3 Jahre für die nachfolgenden Lichtmikroskope der Fa. Leica:
- zwei Superresolutionsmikroskope (TCS SP8 gSTED, Stellaris 8 STED)
-ein Multiphotonenmikroskop (TCS SP8 MP)
-zwei Konfokalmikroskope (Stellaris 5 und SP8 DMI8)
-ein Lasermikrodissektionsmikroskop (LMD7)
-ein Weitfeldmikroskop (MICA)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Albertus-Magnus-Platz
50923
Köln
Deutschland
DEA23

CECAD Cluster of Excellence
Joseph-Stelzmann-Str. 26
50931 Cologne

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur gewählt werden, wenn einer der gesetzlichen Rechtfertigungsgründe einschlägig ist. Diese sind in § 14 Abs. 4 VgV abschließend aufgeführt. Im vorliegenden Fall liegt der Rechtfertigungsgrund aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) vor. Danach ist ein Vorgehen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn "aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist". Das OLG Düsseldorf hat die Anforderungen hieran in diversen Entscheidungen konkretisiert. Dabei hat sich ein Prüfungsschema herausgebildet, das der Auftraggeber der Bewertung des vorliegenden Falls zugrunde gelegt hat. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ist der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei in der Entscheidung darüber, was er beschaffen möchte. Denn das Vergaberecht regelt nicht, was beschafft wird, sondern in welchem Verfahren die Beschaffung erfolgen muss. Führt die Festlegung allerdings dazu, dass nur noch ein Unternehmen als Vertragspartner in Betracht kommt, so unterliegt die Entscheidung über die Beschaffung den folgenden Voraussetzungen:
Die CECAD Imaging Facility besitzt eine Vielzahl von hochspezialisierten Lichtmikroskopen der Firma Leica Microsystems. Darunter befinden sich zwei Superresolutionsmikroskope (TCS SP8 gSTED, Stellaris 8 STED) sowie ein Multiphotonenmikroskop (TCS SP8 MP) und zwei Konfokalmikroskope (Stellaris 5 und SP8 DMI8) sowie ein Lasermikrodissektionsmikroskop (LMD7) und ein Weitfeldmikroskop (MICA). Die letzten drei Jahre waren diese Geräte unter Vollservicevertrag beziehungsweise unter Garantie.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass es essentiell wichtig ist, diese Geräte unter Service zu halten, da die erforderlichen Einsätze und Ersatzteile sehr teuer sind und die Reparatur schnellstens durchgeführt werden muss. Nur so kann die Imaging Facility optimal gewartete Geräte für die Forscher garantieren.
Die Firma Leica ist Hersteller der o. g. Geräte und kann somit nur als einziger Anbieter diesen Service leisten, da die entsprechende Analysesoftware, um Fehlerquellen im Mikroskop zu diagnostizieren, in ihrem Besitz ist. Des Weiteren hat Leica auf seine Geräte Alleinvertriebsrecht, so dass keine Ersatzteile über Drittanbieter vertrieben werden. Den Service für Leica Geräte dürfen nur anbieten, welche die besonderen Anforderungen für das jeweilige Gerät nach § 5 MPBetriebV erfüllen und dies zertifiziert nachweisen können. Es gibt in Deutschland kein von Leica Microsystems autorisiertes oder geschultes Serviceunternehmen, welches Wartungen oder Reparaturleistungen nach den Herstellervorgaben und qualitativen Standards erbringt. Es besteht bei Wartungs- und Reparaturmaßnahmen, die durch nicht zertifizierte Anbieter vorgenommen werden, die Möglichkeit des Wegfalls von Gewährleistungsansprüchen durch die Fa. Leica bei den gewarteten Mikroskopen. Nur von Leica geschulte Leica Field Service Engineers (FSEs) sind autorisiert den Service durchzuführen. Selbst wenn durch eine Ausschreibung ein anderer europäischer Leica Standort den Zuschlag erhält, wird der Service dennoch ausschließlich von FSEs aus Deutschland (Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH, Sitz Wetzlar) durchgeführt, da diese mit den Systemen und den Workflows der deutschen Kunden vertraut sind.
Die Vergabe in einem wettbewerblichen Verfahren wird aus Sicht der Auftraggeberin aufgrund der o.g. Gründe zu dem Ergebnis führen, dass für die Beschaffung nur der Anbieter Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH mit Sitz in Wetzlar in Frage kommt.

Daher wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausschließlich mit der Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH nach §14 Abs.4 Nr.2 lit. b VgV durchgeführt und der Zuschlag an diese vergeben.
Ergänzend dazu wird auf die Begründung der Bedarfsstelle und die Ausschließlichkeitserklärung der Fa. Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH verwiesen, die der Vergabedokumentation beigefügt ist.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Keine

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

0
0
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH, 35578 Wetzlar
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Wetzlar HRB 5464
Großunternehmen
Ernst-Leitz-Straße 17-37
35578
Wetzlar
Deutschland
DE722
lucien.moreno-coca@leica-microsystems.com
+496441294300
+496441294013
Nein
Vereinigte Staaten
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.06.2026

Angaben zum Angebot

23918492
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung