Ausschreibung eines Bertreibervertrages über 36 Monate (ggf. 42 Monate inkl. Start-Up-Phase) Grundlaufzeit, sowie 3x 12 Monate als Verlängerungsoption für das Biozentrum Geb. 304 und die Gewächshausanlagen Geb. 313. auf dem Campus der Universität zu Köln.
Ausschreibung eines Bertreibervertrages über 36 Monate Grundlaufzeit (ggf. 42 Monate inkl. 6 monatiger Start-Up-Phase), sowie 3x 12 Monate als Verlängerungsoption für das Biozentrum Geb. 304 und die Gewächshausanlagen Geb. 313. auf dem Campus der Universität zu Köln.
Das Gebäude 304 - Biozentrum umfasst 24.000m2 (bestehend aus Laboren (Klasse S1), Lehrräumen, Bibliotheken, einem Dachgewächshaus und Büros).Das Gebäude 313 Gewächshaus umfasst 1180m2.
Die detaillierte Beschreibung der Art und Umfang der Dienstleistung in Verbindung mit den Bedürfnissen und Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
3x 12 Monate als Verlängerungsoption
Universität zu KölnBiozentrumZülpicher Str. 47b50674 Köln
keine
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Gemäß § 56 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Qualifikation Mitarbeiter*innen Elektrotechnik (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte bestätigten Sie die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten Fachingenieure oder vergleichbare Qualifikationen. Gefordert sind mindestens 10 festangestellte Mitarbeiter*innen für Elektrotechnik OHNE etwaiger Nachunternehmer.
Qualifikation Mitarbeiter*innen Kälte-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitätechnik (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte bestätigten Sie die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten Fachingenieure oder vergleichbare Qualifikationen. Gefordert sind mindestens 10 festangestellte Mitarbeiter*innen für Kälte-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik OHNE etwaiger Nachunternehmer.
Qualifikation Mitarbeiter*innen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte bestätigten Sie die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten Fachingenieure oder vergleichbare Qualifikationen. Gefordert sind mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter*innen für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik OHNE etwaiger Nachunternehmer.
Qualifikation Objektleiter*innen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ? Ingenieure / Techniker der vorhandenen Fachbereiche? Mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) und gute Referenzen in der Leitung von vergleichbaren Projekten und Anforderungen? Erfahrung in Personalführung? Kenntnisse im VertragsrechtKompetenznachweis:? Für den Nachweis der erforderlichen Kompetenzen des Objektleiters werden ein Lebenslauf, die Benennung von Referenzobjekten sowie ein persönliches Kennenlerngespräch beim AG gefordert.Eignung OHNE etwaiger Nachunternehmer.
Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Angebot einen kumulierten Referenzauftrag nachzuweisen. Die Gebäudebetriebsarten sind aufgesplittet in Referenzauftrag 1 Lehr-, Labor- und Bürogebäude und Referenzauftrag 2 Gewächshaus einzutragen, hier kann der Bieter auch zwei verschiedene Aufträge angeben. Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Einen Gebäudebetrieb eines Lehr-, Labor- und Bürogebäude mit mindestens 20.000 m2 Bruttogesamtfläche (BGF) mit einer Mindestauftragsdauer von drei Jahren
- Einen Gebäudebetrieb eines Gewächshauses mit mindestens 1.000 m2 Bruttogesamtfläche (BGF) mit einer Mindestauftragsdauer von drei Jahren
- Das kumulierte Gesamtauftragsvolumen für beide Gebäudearten beträgt mindestens jährlich 600.000EUR
- Der Abschluss der Leistungserbringung des Referenzauftrages darf nicht vor dem Jahr 2022 liegen.
(Vorlage der Referenzliste liegt der Vergabe bei.)