Der UzK wurde vom Land das Liegenschaftsmanagement übertragen. Damit übernimmt die UzK die Verantwortung für Baumaßnahmen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe erhält die UzK vom Land ein Unterbringungsbudget (UB).Das Bau- und Liegenschaftsdezernat (D5) plant und setzt die Baumaßnahmen um. Für das Bauprojektmanagement nutzt das D5 eine separate Software Conject, welche zwar Daten aus SAP nutzt, ihrerseits Daten aber nicht in SAP überträgt. Sie hat darüber hinaus nur einen eingeschränkten Bezug zu kaufmännischen Prozessen. Im Rahmen des Baukosten- und -projektcontrollings gibt es diverse Schnittmengen zwischen D5 und D6 (Finanzdezernat). Bei der Bauvergabe, dem Controlling der Zu- und Abflüsse von Baumitteln der jeweiligen Finanzierungsquelle und Verbuchung der Kosten als Aufwand, Anlagen im Bau oder einer Interimsfinanzierung über Haushaltsmittel im Rahmen des externen Rechnungswesens sowie steuerrechtlichen Themen ist D6 federführend.Da für die aktuelle Software kein Support des Herstellers zur Verfügung steht und die Software in ihrer jetzigen Form nicht den gemeinsamen Bedarf von D5 und D6 abbildet, benötigen D5 und D6 für das Baumanagement und -controlling und als Schnittstelle zu Folgeprozessen die Implementierung einer neuen SAP-integrierten Softwarelösung. In einem Vorprojekt wurde das entsprechende Lastenheft nebst Sollprozessen erarbeitet. Aktuell nutzt die UzK ein SAP-ERP-System. Zum Jahreswechsel 2027/2028 ist ein Umstieg auf S4-HANA projektiert.Der Auftragnehmer hat die Implementierung einer neuen SAP-integrierten Softwarelösung zu erbringen.
Die Softwarelösung hat dabei die fachlichen und technischen Anforderungen gemäß Lastenheft zu erfüllen.
Im Rahmen der Implementierung ist die Datenmigration zu begleiten.
Überdies sind im Rahmen der Umsetzung die Reportinganforderungen in Zusammenarbeit mit den Bedarfsträgern der UzK noch zu erheben und die Reportings software-seitig umzusetzen.
Die softwareseitigen Anforderungen sind voraussichtlich im Zeitraum 01.02. bis spätestens 31.08.2026 zu erfüllen, der go-live hat bis spätestens 31.11.2026 zu erfolgen.
Der Wartungsvertrag soll über 10 Jahre abgeschlossen werden.
mindestens für die Dauer von 24 Monaten (Mindestvertragsdauer) bezogen auf die Wartungfür die Dauer von 120 Monaten in Bezug auf die Wartung
Erfüllungsorte sind diverse Gebäude der Universität zu Köln im Stadtgebiet Köln insbesondere die Stadtteile Lindenthal, Sülz und Zollstock, wo die verschiedenen Einrichtungen in eigenen und angemieteten Gebäuden untergebracht sind
Für die Zuschlagsentscheidung wurde die "Erweiterten Richtwertmethode" angewandt, in der Preis und Qualität gleich gesetzt wurden.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Die Bieter haben in der aktuellen Angebotsrunde verbindliche Angebote einzureichen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass hier erhebliche Unterschiede zum vorangehenden indikativen Angebot bestehen, wenn formale Anforderungen nicht eingehalten sind.
Der Auftraggeber wird die verbindlichen Angebote einer vollständigen Angebotsprüfung gemäß §§ 56 ff VgV unterziehen. Es gelten alle Ausschlussgründe des Vergaberechts. Auch vermeintlich geringfügige formale Fehler können zu zwingenden Ausschlussgründen führen.
Machen Sie sich daher mit den gesetzlichen Ausschlussgründen vertraut. Ändern Sie insbesondere die vertraglichen Unterlagen in Ihrem Angebot nicht ab und achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Preisangaben vollständig und wie gefordert machen.
Soweit Unklarheiten bestehen, können entsprechende Bieterfragen gestellt werden. Das gilt auch für sonstige Fragen, welche die formalen Anforderungen an das Angebot betreffen.
Wir antworten gern.