Beschaffung von Medientechnik zur medientechnischen Modernisierung von 13 Seminarräumen und einem Tagungsraum im Gebäude "Seminargebäude" der Universität zu Köln. Das Projekt umfasst die Lieferung, Installation sowie die Inbetriebnahme mit einer Grundprogrammierung der in dieser Ausschreibung definierten Komponenten der audiovisuellen Kommunikationstechnik.
Lieferung der ausgeschriebenen Komponenten (Hard- und Software)- Installation und Integration der ausgeschriebenen Komponenten (Hard- und Software)- Integration der durch den AG beigestellten AV-Technik (LAN-Switche)- Inbetriebnahme der AV-Technik (Hard- und Software)- Grundprogrammierung der Systeme zur Prüfung der Funktionen
neben dem Philosophikum
Preiskriterium für "Erweiterte Richtwertmethode"
gemäß Anlage Personalprofil - Erfahrung des Projektleiters
gemäß Anlage Konzept - Vertragsgemäße Fertigstellung
keine
Durch die Modernisierung der Technik wird in erhöhtem Maße Strom und Energie eingespart.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Somit kann die Nachforderung von Unterlagen nur teilweise erfolgen.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
gemäß Formular 521 EU: Nichtnachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt Nachkommen zu den Verpflichtungen dadurch,, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat
Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens3 infrage gestellt wird und dass andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB ebenfalls nicht erfüllt sind
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste mit der Angabe von im Umfang und technischer Ausstattung vergleichbarer und abgeschlossener Leistungen der letzten drei Jahre (Zeitraum von 01.05.2022 bis 30.04.2025), die abgeschlossen sind.Bitte füllen Sie die Anlage Referenzliste vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Die Referenzliste muss die in der Tabelle abgefragten Angaben vollständig enthalten.
Haftpflicht_Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter reicht mit dem Angebot die Anlage "Eigenerklärung Haftpflicht" ein (nur Hochladen), in der er erklärt dass eine geforderte Haftpflichtversicherung besteht oder er diese im Zuschlagsfall abschliessen wird.
Haftpflicht_Police (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Bieter reicht nach Zuschlagserteilung/Vertragsbeginn die entsprechende Kopie der Versicherungspolice beim Auftraggeber ein.
Die Zahlungsbedingungen sind dem ergänzenden Vertrag unter § 8 Zahlungsplan zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Einzureichende Unterlagen:- Personalprofil ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat ein Profil zum einzusetzenden Projektleiter gemäß der Anlage Personalprofil 1 einzureichen.- Umsetzungs- und Integrationskonzept ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat ein Integrations- und Umsetzungskonzept gemäß der Anlage "Bieterkonzept" einzureichen mit dem Angebot mittels Eigenerklärung einzureichen..