Der Bieter muss fünf Referenzen nachweisen.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss die Konzeption und Durchführung komplexer Qualifizierungs- und Beratungsprojekte im universitären Umfeld als Auftragsinhalt gehabt haben.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss Beratung von Politik und Ministerien im Bereich Klima/Nachhaltigkeit im parlamentarischen Raum oder Regierungsebene als Auftragsinhalt gehabt haben.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss die Erstellung oder Begleitung von Landesstrategien und Praxisleitfäden im Bereich Klimaschutz/Nachhaltigkeit als Auftragsinhalt gehabt haben.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss die Zusammenarbeit mit Studierenden und Promovierenden im Bereich Energieökonomik als Auftragsinhalt gehabt haben.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss eine fundierte, dem aktuellen Forschungsstand entsprechende, Beratung und ausgesprochene Expertise im Sektor Energie, insbesondere im Bereich Energierohstoffe und Energieszenarien als Auftragsinhalt gehabt haben. Als Nachweis gelten wissenschaftliche Publikationen, Studien und Policy
Papers basierend auf eigenen Forschungsergebnissen zu allen genannten Themenfeldern. Die Nachweise können als Pdf-Datei oder als URL zu einer öffentlichen Webseite oder Cloud zur Verfügung gestellt werden.
Alle Referenzaufträge müssen folgende Mindesanforderung erfüllen:
Die Leistungserbringung aller Referenzaufträge muss abgeschlossen und im Zeitraum der letzten 5 Jahre (01.03.2021 bis 28.02.2026) erbracht worden sein.
Zur Angabe der Referenzaufträge ist ausschließlich das beigefügte Dokument "0023_Referenzen" zu verwenden.
Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Der Bieter muss fünf Referenzen nachweisen.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss die Konzeption und Durchführung komplexer Qualifizierungs- und Beratungsprojekte im universitären Umfeld als Auftragsinhalt gehabt haben.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss Beratung von Politik und Ministerien im Bereich Klima/Nachhaltigkeit im parlamentarischen Raum oder Regierungsebene als Auftragsinhalt gehabt haben.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss die Erstellung oder Begleitung von Landesstrategien und Praxisleitfäden im Bereich Klimaschutz/Nachhaltigkeit als Auftragsinhalt gehabt haben.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss die Zusammenarbeit mit Studierenden und Promovierenden im Bereich Energieökonomik als Auftragsinhalt gehabt haben.
- Mindestens ein Referenzauftrag muss eine fundierte, dem aktuellen Forschungsstand entsprechende, Beratung und ausgesprochene Expertise im Sektor Energie, insbesondere im Bereich Energierohstoffe und Energieszenarien als Auftragsinhalt gehabt haben. Als Nachweis gelten wissenschaftliche Publikationen, Studien und Policy
Papers basierend auf eigenen Forschungsergebnissen zu allen genannten Themenfeldern. Die Nachweise können als Pdf-Datei oder als URL zu einer öffentlichen Webseite oder Cloud zur Verfügung gestellt werden.
Alle Referenzaufträge müssen folgende Mindesanforderung erfüllen:
Die Leistungserbringung aller Referenzaufträge muss abgeschlossen und im Zeitraum der letzten 5 Jahre (01.03.2021 bis 28.02.2026) erbracht worden sein.
Zur Angabe der Referenzaufträge ist ausschließlich das beigefügte Dokument "0023_Referenzen" zu verwenden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung