- Gültiger Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden. Ggf. Nennung der Mindestdeckungssumme
Vorzulegende Nachweise:
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung (Bestätigung der Eigenerklärung); Nachweis des Bestehens einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personen und Sachschäden sowie Vermögensschäden; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); Auf Anforderung der Vergabestelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; Sofern das Unternehmen nicht zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet ist, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die geleisteten gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (i. d. R. von einer Krankenkasse) beizubringen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung