- Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung Ausschlussgründe. Das Formular im Anhang 521 EU ist zu verwenden
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)*. Darf nicht älter als 6 Monate. gerechnet ab Datum der Angebotsfrist, sein.
*Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Vorzulegende Nachweise:
Handelsregisterauszug; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Gewerbeanmeldung; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung