Ab einem Auftragswert von über 30.000,- Euro netto sind wir gehalten, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
Soweit Unklarheiten bestehen, können entsprechende Bieterfragen gestellt werden. Das gilt auch für sonstige Fragen, welche die formalen Anforderungen an das Angebot betreffen.