1. Eigenerklärung über die Eintragung in Handels- bzw. Genossenschaftsregister
2. Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an)
3. Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) der BG BAU