Entlang der Domagkstraße bis zum Coesfelder Kreuz wird der Forschungscampus-Ost der Universitätsmedizin Münster entwickelt.
Im Oktober 2019 wurde das Bebauungsplanverfahren Domagkstraße abgeschlossen. Das Ziel
dieses Verfahren war die Einziehung der Querstraße und Anbindung der Sertürnerstraße über eine vollbeampelte Kreuzungsanlage an den Ring.
In einem zweiten Bebauungsplanverfahren soll die Domagkstraße in eine Fahrradstraße umgewidmet und im Bereich zwischen MedForCe und Servicezentrum abgebunden werden. In die-sem Bereich zwischen den neu errichteten Gebäuden MedForCe, BBIM, Servicezentrum und Studienlabor ist die Errichtung eines MobilityHubs mit rund 700 Fahrradstellplätzen vorgesehen..
1.3 Planungsstand, Stand der Bauausführung
Im Rahmen der Objektplanung zum Servicezentrum des UKM hat das Büro kadawittfeld aus Aachen zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Fahrradgarage erstellt und wurde im Anschluss mit der Ausführung der Leistungsphasen 1 - 2 der Objektplanung beauftragt. Vor dem Hintergrund der nicht abschließend geklärten Finanzierung des Projekts und den sich aus der bevorstehenden Inbetriebnahme des Gebäudes MeForCe und BBIM ergebenden zeitlichen Zwängen hat sich das UKM dazu entschlossen, die Beauftragung der Objektplanung zumindest bis zur abschließenden Fertigstellung der Leistungsphase 4 zu beauftragen. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Projekts.
2 Planungsziele
Mit der Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen beabsichtigt der AG alle noch erforderli-chen Objektplanungsleistungen (zunächst bis zur Erstellung des Bauantrags, optional bis zur Fertigstellung des Gebäudes) zu beauftragen, die zur Errichtung des Projekts erforderlich sind.
Die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens hat für den AG oberste Priorität. Der AG legt hierbei besonderen Wert auf eine ordnungsgemäß durchgeführte Kostenermittlung und -überwachung und erwartet, bei absehbaren Kostensteigerungen eine aktive Mitarbeit des AN zur Kostenreduzierung.
3 Gegenstand der Vergabe
Der AN übernimmt für das Bauvorhaben sämtliche Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind, um die Planungsziele zu erreichen. Die Leistungspflichten beschränken sich auf die Leistungsphasen 3 - 8 (vgl. §§ 3, 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI). Sofern und soweit der AN erkennt, dass weitere Leistungen erforderlich sind, weist er den AG hierauf hin. Weitere Vorgaben ergeben sich insgesamt auf dem Entwurf des Planervertrags, der mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Außerdem sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen Bestandteil des Leistungsumfangs:
3.1 Stufen der Beauftragung
Die Beauftragung der o. g. Leistungen soll stufenweise erfolgen. Es sind folgende Stufen der Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: Leistungsphase 3-4 (wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfah-rens beauftragt)
Optional 2. Stufe: Leistungsphase 5
Optional 3. Stufe: Leistungsphase 6 + 7
Optional 4. Stufe: Leistungsphase 8
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 4 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 4 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.