Gem. Dok H, Absatz VI. Gegenstand des Verfahrens
Gebäude- und Inventarversicherung. Vertragsbeginn ist der 01.01.2027.
Die Gebäudeversicherungssumme beträgt ca. EUR 280.071.705 (Stand März 2026). Die Versi-cherungssumme für die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung beträgt ca. EUR 1.194.486.451.
Die Versicherungssumme für Gebäude ist, im Vergleich zur Versicherungssumme für die Be-triebseinrichtung, sehr niedrig. Dies liegt daran, dass die RWTH nur über wenig eigene Gebäude verfügt und in den meisten Fällen Mieter von Landesimmobilien ist (Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen).
Die folgenden Anforderungen sind Mindestanforderungen:
Versicherte Gefahren sind Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/ Hagelschäden in der Gebäu-deversicherung sowie Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/ Hagel- und Einbruchdiebstahlschäden in der Inventarversicherung.
In der Feuerversicherung ist ein Selbstbehalt in Höhe EUR 500.000,00 vorgesehen. Generell kann für den Gebäudebestand eine Höchstentschädigung pro Schadenfall von EUR 60 Mio. vereinbart werden. Für die Objekte Faserverbund Dem. Zentrum (IKV), Rechenzentrum sowie Sammelbau Physik soll eine Höchstentschädi-gung pro Schadenfall von EUR 72 Mio. vereinbart werden.
In der Leitungswasserversicherung, der Sturm/ Hagel-Versicherung und der Einbruchdieb-stahlversicherung ist ein Selbstbehalt von EUR 10.000,00 pro Schadenfall zu vereinbaren. Für die Gefahren Leitungswasser und Sturm/ Hagel ist auch eine Höchstentschädigung je Schadenfall von EUR 15 Mio. und für die Gefahr Einbruchdiebstahl eine Höchstentschädigung je Schadenfall von EUR 10 Mio. zu vereinbaren.
Es ist ferner Versicherungsschutz für Hochwasser/ Überschwemmung und Schneedruck/ Lawinen anzubieten.
Versicherungsschutz für die Gefahr Erdbeben soll nur für Gebäude bestehen.
Der Selbstbehalt für die Elementargefahren (Hochwasser/ Überschwemmung, Erdbeben) soll EUR 100.000,00 betragen. Bei den Gefahren Erdsenkung/ Erdrutsch sowie Schneedruck/ Lawinen beträgt der Selbstbehalt EUR 12.500,00.