Rahmenvereinbarung über eine Kfz-Versicherung für den gesamten Fahrzeugbestand der RWTH Aachen University.
Versicherungsbeginn ist der 01.01.2027.
Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen und verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030
Ausgeschrieben werden drei Lose:LOS 1: Weiße Flotte RWTH Aachen LOS 2: Silberne Flotte RWTH AachenLOS 3: Institute RWTH Aachen
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftigfestgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/ unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen).
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/ unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftigfestgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung).
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/ unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der uropäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/ unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des trafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftigfestgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurchnachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oderbestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei derAusführung öffentlicher Aufträge gegen geltendeumweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei derAusführung öffentlicher Aufträge gegen geltendesozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei derAusführung öffentlicher Aufträge gegen geltendearbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Erklärung, dass Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat.
siehe Zahlungsunfähigkeit.
siehe Insolvenz.
Erklärung, dass mein /unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Versicherung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Eigenerklärung Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestjahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. (Sofern ein Mindestjahresumsatz verlangt wird, darf dieser das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur überschreiten, wenn aufgrund der Art des Auftragsgegenstands spezielle Risiken bestehen.)
Eintragung Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Eintragung Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Eintragung in einem Handelsregister
Keine Liquidation und keine Insolvenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ich/Wir erkläre(n), dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unserUnternehmen nicht in Liquidation befindet.
Nachweis Zuverlässigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Nachweis Zahlung von Steuern und Abgaben Beschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von drei Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
97 Fahrzeuge
Bitte beachten Sie die Datei "Los 1_Leistungsverzeichnis" und die Datei "Fahrzeugübersicht_WF" (Anlage 3 A).
Fahrzeuge der weißen Flotte RWTH Aachen
23 Fahrzeuge
Bitte beachten Sie die Datei "Los 2_Leistungsverzeichnis" und die Datei "Fahrzeugübersicht_SF" (Anlage 3 B).
Fahrzeuge der silbernen Flotte RWTH Aachen
148 Fahrzeuge
Bitte beachten Sie die Datei "Los 3_Leistungsverzeichnis" und die Datei "Fahrzeugübersicht_IN" (Anlage 3 C)
Fahrzeuge der Institute der RWTH Aachen