Aufgrund des geschätzten Auftragswertes kommt die VgV zur Anwendung.
Vergleiche die Ausführungen der wissenschaftlichen Hochschuleinrichtung in den Antragsunterlagen. Hiernach kommt nur ein Anbieter mit einer ganz speziellen technischen Ausstattung zur Aufgabenerfüllung in Betracht. Das Gerät beinhaltet drei verschiedene Patente, welche Alleinstellungsmerkmale bilden, die unverzichtbar für das Forschungsvorhaben sind.
Der Auftrag kann wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV).
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).