Die Universitätsmedizin Essen versorgt in vier Krankenhäusern mit 87 bettenführenden Stationen täglich ca. 1650 Patienten. Für die Intensiv- und Intermediate Care-Stationen der UME sollen elektronische Aufbewahrungssysteme zur Aufbewahrung und Verwaltung von Arzneimitteln beschafft werden, bestehend aus 22 Aufbewahrungssystemen zur Lagerung von Betäubungsmitteln, 4 Aufbewahrungssystemen für reguläre Arzneimittel und 6 technischen Lösungen zur Lagerung und Verwaltung von kühlpflichtigen Arzneimitteln (Kühlschränke sind vorhanden). Die Aufbewahrungssysteme zur Lagerung von Betäubungsmitteln müssen die Anforderungen der Richtlinie 4114-K (8.23) der Bundesopiumstelle und deren Anlage erfüllen. Die Implementierung der Aufbewahrungssysteme ist sukzessive und stationsweise ab dem 1. Quartal 2026 geplant.
Beschafft werden sollen:- 16 mittelgroße (Platz für mindestens 6 Schubladen und eine Gesamthöhe zwischen 120 und 150cm) und 6 Auftischgeräte (Platz für mindestens 2 Schubladen und eine Gesamthöhe zwischen 60 und 80cm) elektronische Aufbewahrungssysteme zur Aufbewahrung von Betäubungsmitteln. Jedes der 16 Aufbewahrungssysteme ist mit einer Med-Station und den Schubladen der höchsten Sicherheitsstufe ausgestattet und erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 4114-K (8.23) der Bundesopiumstelle und der Anlage dieser Richtlinie. - 4 elektronische Aufbewahrungssysteme volle Höhe (Gesamthöhe zwischen 178 und 205cm) jeweils mit einer Med-Station und den konfigurierbare Schubladen ohne Abdeckung bis zur Höhe des angebauten Steuerungs-PC, darüber einer Tür für die Aufbewahrung regulärer Arzneimittel.- 6 technischen Lösungen zur Steuerung von vorhandenen Kühlschränken und Verwaltung von dort gelagerten kühlpflichtigen Medikamenten. Die technischen Lösungen werden an eine Med-Station des Bieters angeschlossen und über deren Software gesteuert. Die 26 Aufbewahrungssysteme sind mit Scannern zum Scannen von Bar- und QR-Codes der Medikamentenpackungen ausgestattet und verfügen über jeweils einen Etikettendrucker zum Drucken von Etiketten für die entnommenen Gaben.
vgl. Voraussetzungen § 160 GWB
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers, allen Bewerbern/Bieternbeantwortet. Es gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teststellungen durchzuführen.
Bei elektronischen Angeboten ist die durch das Vergaberecht geforderte Vertraulichkeit durch Verschlüsselung sicherzustellen. Ein unverschlüsselt eingereichtes elektronisches Angebot ist zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen.Eine Angebotsabgabe per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses verpflichtet Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden zur Umsetzung der dort genannten Vorgaben. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette. D.h., unmittelbare Zulieferer (dies können auch Dienstleister sein) müssen so ausgewählt werden, dass diese keine der im LkSG benannten Rechte beeinträchtigen.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Fördermittel.
Soweit vergaberechtlich zulässig erfolgt im Regelfall eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen.
elektronische Arzneimittelschränke - Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben Sie 2 Referenzprojekte in Kliniken innerhalb Deutschlands an, die folgende Bedingungen erfüllen, mindestens zwei der Kriterien müssen erfüllt sein:- Innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht bzw. noch laufend- Bei allen Referenzprojekten werden die patientenbezogenen Daten automatisch über eine (ADT-)Schnittstelle an den Schrank übertragen - Das Projekt umfasst ein Volumen von mehr als fünf Schränken
Der Auftraggeber darf dabei nicht als Referenz angegeben werden.
Je Referenz können maximal 6 Punkte erreicht werden. Die Bewertung der Referenz setzt sich zusamen aus: - beim Referenzprojekt werden auch Nicht-Betäubungsmittel in den elektronischen Arzneimittelschränken gelagert (2 Pkt.)- beim Referenzprojekt werden Kühlschrankkrallen eingesetzt (2 Pkt.)- das Referenzprojekt nutzt eine bidirektionale Schnittstelle zu Copra (2 Pkt.)
vergleiche im Einzelnen elektronische Arzneimittelschränke - Eignungskriterien
Zustimmungserklärung Vorauszahlungsbürgschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
gemäß LV