Speichererweiterung für die Speicherung von Mikroskopiedaten als Erweiterung der w...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Universität Duisburg-Essen
Forsthausweg 2
47057
Duisburg
Deutschland
DE811272995
Vergabestelle/Strategischer Einkauf
Vergabestelle/Strategischer Einkauf
+49 2033791217
vergabe@uni-due.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YEQYT25SV7GX

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YEQYT25SV7GX/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Speichererweiterung für die Speicherung von Mikroskopiedaten als Erweiterung der wissenschaftlichen Dateninfrastruktur

Umfang der Leistung
Speichererweiterung für die Speicherung von Mikroskopiedaten als Erweiterung der wissenschaftlichen Dateninfrastruktur gem. Leistungsbeschreibung.

Haupterfüllungsort

Universität Duisburg-Essen
45141
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Lieferung erfolgt maximal 6 Monate nach Auftragserteilung.

Laufzeit bzw. Dauer

6

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

6

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachzuweisen ist eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR je Personenschäden,
Sachschäden und Vermögensschaden. Der Nachweis kann durch eine Kopie der
Versicherungspolice oder durch eine aktuelle Bestätigung des Versicherers
erbracht werden.
Auch genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese
bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden
Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen. Bitte beachten: Wenn ein
Nachweis mit einer zu niedrigen Deckungssumme eingereicht wird, führt dies
zwingend zum Ausschluss. Eine Nachforderung einer höheren Deckungssumme
ist ausgeschlossen

Vorzulegende Nachweise:
Betriebshaftpflichtversicherung; Nachzuweisen ist eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR je Personenschäden,
Sachschäden und Vermögensschaden. Der Nachweis kann durch eine Kopie der
Versicherungspolice oder durch eine aktuelle Bestätigung des Versicherers
erbracht werden.
Auch genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese
bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden
Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen. Bitte beachten: Wenn ein
Nachweis mit einer zu niedrigen Deckungssumme eingereicht wird, führt dies
zwingend zum Ausschluss. Eine Nachforderung einer höheren Deckungssumme
ist ausgeschlossen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.

Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.06.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

12.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.

Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.

Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

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