Bei den Vergabeunterlagen mit Bezug auf das Vergabehandbuch NRW (z.B. Formular 521), ist zu berücksichtigen, dass diese inhaltlich nicht identisch zu den originalen Standardformularen sind. Änderungen sind durcheine geänderte Schriftfarbe kenntlich gemacht.
1. Es gelten die beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen.
2. Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs, zu den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen/Erklärungen/Nachweisen und zur Auswahl der Bewerber, die zur anschließenden Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind in dieser Anfrage zum Teilnahmewettbewerb, den beigefügten Anlagen und in der Auftragsbekanntmachung enthalten.
Weitergehende Informationen zum Gegenstand des Vergabeverfahrens und den zu vergebenden Leistungen, zum Auftraggeber, zur Eignungsprüfung und den Mindestanforderungen an die Eignung, zu dem abzuschließenden Vertrag, der Projektbeschreibung und den Vertragsbedingungen sind den sonstigen Vergabeunterlagen sowie der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
3. Hinweisobliegenheit bei Unklarheiten oder Fehlern
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Wirtschaftsteilnehmers Unklarheiten oder Fehler, hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags über den Vergabemarktplatz des Landes NRW darauf hinzuweisen.
4. Ablauf und Einzelheiten des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV und damit in zwei Stufen durchgeführt.
Stufe 1 Teilnahmewettbewerb
Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, wobei interessierte Unternehmen insbesondere auf Grundlage der Auftragsbekanntmachung und der vorliegenden Anfrage zum Teilnahmewettbewerb zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgerufen sind, in dem die interessierten Unternehmen dem Auftraggeber das Erfüllen der definierten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachweisen.
Der Auftraggeber wählt aus den geeigneten Bewerbern anhand der festgelegten objektiven Auswahlkriterien die geeignetsten Bewerber aus, die anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Es ist geplant mindestens drei und maximal fünf Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase und insofern zunächst zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern.
Stufe 2 Angebots- und Verhandlungsphase
Nach Eingang der Erstangebote prüft der Auftraggeber diese und lädt ggfs. Bieter zur Teilnahme an einem Präsentationstermin mit anschließendem Verhandlungsgespräch ein. Danach werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert. Die Angebote werden geprüft und anhand der festgelegten Zuschlagskriterien gewertet. Nähere Ausführungen zur Stufe 2 Angebots- und Verhandlungsphase enthalten die sonstigen Vergabeunterlagen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
5. Eignungskriterien, Prüfung der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen
Hinsichtlich der festgelegten Eignungskriterien, der Mindestanforderungen an die Eignung und die Prüfung der Eignung sowie des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird auf die Auftragsbekanntmachung und ergänzend auf die Vorgaben in dem Formular 314_Teilnahmeantrag _inkl. Anlagen sowie Formular 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe verwiesen.
6. Hinweis für die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften
Bei Bewerbergemeinschaften sind alle jeweiligen Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigter Vertreter zu benennen (s. Formular "531 EU
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung"). Sie müssen insgesamt die Eignungskriterien erfüllen.
7. Hinweis bei beabsichtigter Eignungsleihe
Wenn Sie beabsichtigen in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, ist das Formular 533b EU zur Nachunternehmerschaft und die Formulare 534a EU und 534b EU zur Eignungsleihe auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
8. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber entsprechend den Vorgaben von § 48 Abs. 3 iVm. § 50 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE); die in § 50 Abs. 1 S. 1 VgV geforderte Form ist einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach § 50 Abs. 2 S. 1 VgV bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
9. Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge / Beschränkung der Anzahl der Bewerber
Ergänzend zu den Angaben in der Auftragsbekanntmachung zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, weist der Auftraggeber auf folgende Details hin.
Der Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren:
1) Stufe:
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
Sollten mindestens 3 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise auszuschließen.
2) Stufe:
Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der Bewerber anhand der eingereichten (unter Nutzung der Formblätter zu erstellenden) Angaben, Erklärungen und Nachweise gesamthaft. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn der Auftraggeber auf Grundlage der vom Bewerber eingereichten Nachweise davon ausgehen darf, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen vertragsgemäß ausführen wird. Vom weiteren Verfahren werden Unternehmen, die eine Mindestanforderung an die Eignung nicht erfüllen, ausgeschlossen.
3) Stufe:
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber über der Mindestzahl aber unter der maximalen Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften liegt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so werden die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.