Der Auftragnehmer haftet für alle Sach- und Personenschäden, die er oder einer seiner Mitarbeiter bei der Erfüllung der Vertragspflichten oder im inneren Zusammenhang mit diesen schuldhaft verursacht hat. Im Falle des Verlustes von Gegenständen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, trägt der Auftragnehmer auch die Wiederbeschaffungskosten in Höhe des Verkehrswertes des in Verlust geratenen Gegenstandes und die Installationskosten. Der AN schließt zu Gunsten des AG zum Zwecke der Absicherung aller Risiken, die die ordnungsgemäße Durchführung der gegenüber dem AG obliegenden Leistungen beinhaltet, auf seine Kosten nachfolgende Versicherungen ab:
Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2.500.000,- EUR je Schadensfall.
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen.
Bitte beachten: Wenn ein Nachweis mit einer zu niedrigen Deckungssumme eingereicht wird, führt dies zwingend zum Ausschluss. Eine Nachforderung einer höheren Deckungssumme ist ausgeschlossen.
Vorzulegende Nachweise:
Berufshaftpflichtversicherung; Der Bieter hat mit dem Angebot einen Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen: Personenschäden, Sach - und Vermögensschäden 2,5 Mio. EUR je Schadensfall. Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung