Bürodrehstühle Rahmenvertrag
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage und Anpassung der Angebotsfrist Datum: 23.07.2026 - 10:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Verfahren ist folgende Bieterfrage eingegangen:

"Im Rahmen der Auswertung der Bewertungskriterien in Punkt 10 der Leistungsbeschreibung ist uns aufgefallen, dass eine Lieferung ohne Verpackung im Kriterium Nachhaltigkeit höher bewertet wird als eine Lieferung mit einer Verpackung aus mindestens 70 % recycelbarem Material.

Wir bitten um Prüfung, ob die derzeitige Punktevergabe den tatsächlichen Nachhaltigkeitsaspekten gerecht wird und ob eine Verpackung aus überwiegend recycelbarem Material im Bewertungssystem angemessen berücksichtigt werden kann."

Antwort:

Der Einwand hinsichtlich des Risikos einer Lieferung ohne Verpackung ist nachvollziehbar. Die Bewertung in Punkt 10 der Leistungsbeschreibung wurde daher angepasst. Eine Verpackung aus mindestens 70 % recycelbarem Material wird nun ebenso wie eine Lieferung ohne Verpackung mit 20 Punkten bewertet. Eine Lieferung ohne Verpackung erhält somit keine höhere Bewertung.

Die aktualisierte Leistungsbeschreibung wurde in den Vergabeunterlagen bereitgestellt.

Damit alle Bieter die Anpassung berücksichtigen und ihre Angebote ggf. ändern können, wird die Angebotsfrist bis zum 28.07.2026, 12:00 Uhr verlängert.

Mit freundlichen Grüßen
Universität Duisburg-Essen

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Bieterfrage und Antworten.pdf 23.07.2026 75,5 KB
Betreff: Bieterfrage zur Verlängerung der Angebotsfrist Datum: 22.07.2026 - 10:34 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erhalten Sie eine weitere Bieterfrage einschließlich unserer Antwort:

Frage eines Bieters:
"Vielen Dank für die Übermittlung der neuen Bieterfragen und Antworten.

Da die heute übermittelte Bieterfrage noch nicht abschließend beantwortet wurde, bitten wir aufgrund des kurzen Zeitraums bis zur Angebotsabgabe am 23.07.2026 um eine Verlängerung der Angebotsfrist um mindestens eine Woche.

Aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit bitten wir im Sinne aller Bieter höflich um eine entsprechende Fristverlängerung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Antwort:
Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach erneuter Prüfung möchten wir an der bereits festgelegten Angebotsfrist festhalten. Die Angebotsfrist bleibt daher unverändert bestehen.

Die Ferien- und Urlaubszeit war bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vergabeverfahrens bekannt und wurde bei der Festlegung der Frist berücksichtigt. Die betreffende Bieterfrage wurde aus unserer Sicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Universität Duisburg-Essen

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Bieterfrage und Antworten.pdf 22.07.2026 73,4 KB
Betreff: Bieterfrage Bezugsstoff Datum: 20.07.2026 - 10:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem laufenden Verfahren ist folgende Bieterfrage eingegangen:

Bieterfrage:
in Dok2. der Leistungsbeschreibung werden folgende Kriterien für einen Stoff mit der höchsten Punktzahl gefordert:

-Stoff bis 200.000 Scheuertouren nach DIN EN ISO 105-B02:2014-11
-Bezugsstoff aus Trevira CS
-3 Grauabstufungen

Zusätzlich sind folgende Mindestkriterien gefordert:
-hohe Lichtfestigkeit (DIN EN ISO 105-B02:2014-11) Typ 4 bis Typ 5
-Stoff mit 100.000 Scheuertouren ohne Erreichen des Endpunktes nach DIN EN ISO 12947-2:2017-03
-hohe Reibeechtheit, Echtheitszahl midestens 4 (trocken und nass)
-Stofffarbe Schwarz
-Brandschutz nach DIN EN 1021, Teil I und II
-Die angebotenen Bürodrehstühle sind nach ÖKO Tex Standard 100 (Standard 100 by Oeko-Tex) zertifiziert

Ein Bezugsstoff, der alle oben genannten Anforderungen entspricht, ist branchenunüblich.
Unserer Meinung nach reichen für den geforderten Bereich 100.000 Scheuertouren aus.

Sollten Sie an den oben genannten Angaben festhalten, bitten wir Sie um die Angabe des gewünschten Stoffs, welcher die Höchstzahl der Punkte erreicht.

Antwort:
Ihre Frage ist uns leider nicht plausibel und wir bitten daher um Erläuterung.
Aus der mitgelieferten Bewertungsmatrix lassen sich eindeutig die erreichbaren Punktzahlen ableiten. Der Bezugsstoff dazu wurde angeführt.
Auch wenn die angeführte Konstellation zur Erreichung von einer maximalen Punktzahl branchenüblich erscheint, so stellt sie nur eine maximale Wunschanforderung dar.
Sofern Sie hierin einen Wettbewerbsnachteil erkennen, bitten wir uns diesen mitzuteilen.
Da wir diesen derzeit nicht erkennen können, sehen wir keinen Anlass, die Leistungsbeschreibung oder auch die Bewertungsmatrix anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle

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Bieterfragen und Antworten.pdf 20.07.2026 42,2 KB
Betreff: Klarstellung zur Bewertungslogik der Sitzmechanik Datum: 10.07.2026 - 11:18 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem laufenden Verfahren ist folgende Bieterfrage eingegangen:

Bieterfrage:

"Zu Punkt 2 "Ergonomie, Funktion und Mechanik" bitten wir um Klarstellung der Bewertungslogik.

Nach unserem Verständnis werden:

16 Punkte für eine Sitzmechanik mit serienmäßiger Seitenneigung vergeben,
12 Punkte für eine Sitzmechanik mit optionaler Seitenneigung sowie
16 Punkte für eine individuelle Synchronmechanik mit einer Neigung der Rückenlehne nach hinten von mindestens ca. 75° bis 130°.

Aus den Bewertungskriterien geht jedoch nicht eindeutig hervor, ob ein Stuhl mit Synchronmechanik oder mit einer 3D-Mechanik angeboten werden soll bzw. welche Mechanik für die maximale Punktzahl maßgeblich ist.

Wir bitten daher um Klarstellung, ob bei einem Angebot mit 3D-Mechanik im Vergleich zu einem Stuhl mit Synchronmechanik Punkte verloren gehen. Nach unserem Verständnis könnte ein Bieter mit einer Synchronmechanik und optionaler 3D-Funktion eine höhere Gesamtpunktzahl erzielen als ein Stuhl, der ausschließlich mit 3D-Mechanik angeboten wird.

Bitte bestätigen Sie, welche Mechanik für die Bewertung heranzuziehen ist und wie die Punktevergabe in diesem Fall erfolgt."

Antwort:

Wir haben uns ganz bewusst auf die Synchronmechanik bei maximal erreichbarer Punktzahl entschieden. Da eine 3D Mechanik diese Maximalforderung erweitert, verstehen wir Ihre Hinweise auf eine mögliche höhere Punktzahl. Unsere Bewertung baut jedoch auf die vorstehend genannte Maximalforderung auf. Ein 3D Modell würde die Maximalpunktzahl ebenfalls erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen
Universität Duisburg-Essen

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Betreff: Bieterinformation zur Leistungsbeschreibung - Sitzflächentiefe Datum: 08.07.2026 - 07:49 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Verfahren ist folgende Bieterfrage eingegangen:

Bieterfrage:
Im Dokument 2 "Leistungsbeschreibung" fordern Sie: "Sitzflächentiefe von 380 mm bis 470 mm". Dies ist aus unserer Sicht nicht eindeutig. Ist hiermit gemeint, dass das Maß der Sitzfläche zwischen mindestens 380 mm und höchstens 470 mm liegen muss? Oder ist ein Verstellbereich von 90 mm gefordert (380-470 mm = 90 mm Verstellweg)? Wir bitten um Klarstellung, wie die Anforderung zu verstehen ist und welche Ausführung angeboten werden soll.

Antwort:
Die Anforderung bezieht sich auf die Sitztiefe, also den Abstand zwischen der Rückenlehne und der vorderen Kante der Sitzfläche. Die Anforderung ist so zu verstehen, dass die angebotene Sitzflächentiefe im Bereich von mindestens 380 mm bis höchstens 470 mm liegen muss. Ein zwingender Verstellbereich von 90 mm ist damit nicht gefordert. Eine verstellbare Sitzfläche, z. B. mittels Schiebesitz, ist zulässig, sofern die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Universität Duisburg-Essen

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