a) Referenzliste über ausgeführte vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
b) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (mit Angaben zur Anzahl der Festangestellten, Angestellten mit Zeitverträgen und freien Mitarbeiter:innen und Mitarbeitern); zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung;
- Qualifikationsnachweis mind. eines Elektromeisters oder höherwertig für die Organisation und Betreuung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Qualifikationsnachweis mind. einer Elektrofach-kraft für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Qualifikationsnachweise zur DGUV-V3 Prüfung von elektrischen Anlagen
c) Angaben zu den einzusetzenden Messgeräten und deren Alter
d) Musterwartungsplan inkl. Personal- und Zeitbemessung
e) Musterwartungsdokumentation
f) Konzept für die Organisation eines Störungsdienstes
g) Angabe zum Standort der Zentrale/Niederlassung, von der aus das Projekt betreut wird; zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung;
h) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
i) Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) und b) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen.
Vorzulegende Nachweise:
Angabe betreuende Zentrale/Niederlassung; - Angabe zum Standort der Zentrale/Niederlassung, von der aus das Projekt betreut wird; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung über den Nachunternehmereinsatz; - Aussagen zur üblichen Eigen-/Fremdleistungstiefe, Angaben zu Partnern; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Personal; - Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (mit Angaben zur Anzahl der Festangestellten, Angestellten mit Zeitverträgen und freien Mitarbeiter:innen); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Referenzen; - Vergleichbare Referenzen für den ausgeschriebenen Leistungsumfang aus den letzten drei Jahren unter Nennung des Auftragswertes, der Leistungszeit und des Ansprechpartners mit aktuellen Kontaktdaten.
Vergleichbar ist die Leistung, wenn sie von Art und Umfang mindestens der ausgeschriebenen Leistung entspricht.
Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Messgeräte; - Angaben zu den einzusetzenden Messgeräten und deren Alter; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
DGUV-V3 Prüfung; - Qualifikationsnachweise zur DGUV-V3 Prüfung von elektrischen Anlagen; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Musterwartungsplan; - Musterwartungsplan inkl. Personal- und Zeitbemessung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Musterwartungsdokumentation; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Konzept für die Organisation eines Störungsdienstes; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Personal - Qualifikation; - Qualifikationsnachweis mind. eines Elektromeisters oder höherwertig für die Organisation und Betreuung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Qualifikationsnachweis mind. einer Elektrofachkraft für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung