Das Land Nordrhein-Westfalen hat 2021 die Rahmenvertragsinitiative veröffentlicht. Dies schafft die Möglichkeit, dass Kommunen für bestimmte planerische Leistungen auf einen Pool von Büros zugreifen können, ohne eine eigene Ausschreibung oder Vergabe durchführen zu müssen. Basis sind standardisierte Leistungsverzeichnisse. Aktuell partizipieren über 200 Kommunen in der Initiative.
Gegenstand der Ausschreibung sind Verkehrsuntersuchungen, Untersuchungen der Verkehrsströme und Kapazitäten in Vorbereitung von städtebaulichen Projekten. Der erste Rahmenvertrag, 2021 abgeschlossen, läuft im Oktober 2025 aus und soll mit dieser Ausschreibung einen Nachfolgeauftrag für sechs Büros bilden, auf die Kommunen ohne eigene Vergabeverfahren zugreifen können.
Nordrhein-Westfälische Kommunen
Anzahl der Verkehrsuntersuchungen für Bebauungspläne oder Plangebiete mit einem Anteil von Wohn oder Mischgebieten ? 50%
Anzahl der Verkehrsuntersuchungen mit mindestens 4 untersuchten Knotenpunkten
Anzahl der Bebauungspläne bzw. anderer Planverfahren, für die in den Verkehrsuntersuchungen konkrete Lösungen erarbeitet wurden, die die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes (Straße, Schiene) sicherstellen.(konkrete Lösungen: Maßnahmen Optimierung oder Neubau Lichtsignalsteuerung, Ausbau / Umbau Verkehrswege und -knotenpunkte, Neubau Verkehrswege und -bauwerke, u.a.
Anzahl der Verkehrsuntersuchungen mit mindesten einem komplexen Knotenpunkt (hohes Verkehrsaufkommen, zwei Fahrstreifen in den Zufahrten oder ein mehrspuriger Kreisverkehr).
Honorarangebot
Die vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind gem. VgV einzuhalten.
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.