1. Kommunikation
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
2. Einreichung Unterlagen
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Elektronisches Verfahren
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
4. Begrenzung der Bewerber für Angebotsaufforderung
Die Zahl der für eine Angebotsabgabe zugelassenen Bieter wird auf die max. 5 wertungsbesten Bewerber beschränkt. Sollten mehr als 5 formal korrekte sowie vollständige Teilnahmeanträge, die alle Eignungskriterien erfüllen, eingereicht werden, entscheidet das Los. Darüber hinaus wird das Vergabeverfahren entsprechend § 51, Abs. 3 VgV nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb auch dann durch Eröffnung einer Angebotsphase fortgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Bewerber nach Prüfung und Auswertung aller Teilnahmeanträge vorliegen. Es werden dann die vorhandenen geeigneten Bewerber, deren Bewerbungen zulässig sind, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Sonstiges
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.