Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG beabsichtigt den Neubau eines Gebäudes einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für dieUnterbringung der Forschungsfertigung Batteriezelle am Standort Münster.Gebäudedaten:BGF: ca. 33.547 m2BRI: ca. 355.609 m3 Grundfläche Erdgeschoss (E0): ca. 20.367 m2 Außenabmessung Baukörper [m]: ca.167,64 x 173,33 x 149,95 x 98,35
Hauptmassen Ausschreibung: 280 m2 Bodenbeschichtung, 2K-PU-Beschichtung 6.500 m2 Bodenbeschichtung/ -versiegelung, 2K-EP-Beschi./ -versiegelung 6.300 m2 WHG - Beschichtung, 2K-Epoxidharz15.500 m2 Wandanstrich, Dispersion 1.400 m2 Wandanstrich, 2K- PU 130 m2 Wandanstrich, 2K- PU, inkl. Verbundabdichtung 3.500 m2 Deckenanstrich, Dispersion, Stb.-Decke 450 m2 Deckenanstrich, Dispersion, GK-Decke 47 Stück Beschichtung, 2K-Acryl-PUR-Lack, Holztüren inkl. Zarge, 1.flg. 260 m2 Acryl-Fassadenanstrich
Bewertung ausschließlich nach dem Angebotspreis. Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten geprüften Preis.
Preis
Gem. § 160 Abs. 3 GWB
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.