NRW.URBAN KE GmbH ist im Projekt Quartier am Gesundheitscampus als Entwicklungsträger der Stadt Bochum tätig. Im Zuge der Erschließung der Projektfläche ist der Bau der Entwässerung sowie die Verkehrsanlagen in der 1. Ausbaustufe, die öffentliche Stellplatzanlage und dazugehörige Leistungen für die Versorgungsträger geplant.
Verkehrsanlagen 4.500 m2 - Erdplanum 4.500 m2 - ungebundene Tragschichten (FSS, STS) 4.500 m2 - gebundene Tragschichten (Asphalt) Ingenieurbauwerke, Entwässerungsanlagen Einbautiefe ~ 2,0 - 4,0 m, Grabenbreiten nach DIN EN 1610 210,00 m - Regenwasserkanalisation DN 300 B 510,00 m - Regenwasserkanalisation DN 300 - 400 PVC-U 170,00 m - Schmutzwasserkanalisation DN 250 B 330,00 m - Mischwasserkanalisation DN 400 - 500 B 445,00 m - Mulden-Rigolen-System mit Drainagestrang, 120,00 m3 - Retentionskörper aus Kunststoffelementen, 16,8m x 4,0m Ingenieurbauwerke, Versorgungsmedien 560,00 m - Herstellung eines Versorgergrabens, b ca. 2,30 m
Preis
Gem. § 160 Abs. 3 GWB
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.