Mindestkritierien:
1.Benennung von 1 Person als hauptverantwortliche Auftragsleitung/Berater*in und 1 Stellvertretung als zentraler Ansprechpartner*in innerhalb der Kanzlei:
A)Hauptverantwortliche Auftragsleitung
-Mindestens 5-jährige Berufserfahrung
-Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer
B)Stellvertretende Auftragsleitung
-Mindestes 3-jährige Berufserfahrung
-Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer
2.Benennung von weiteren Personen des Bearbeitungsteams und deren Stellvertretung
C)Personen weiteres Bearbeitungsteam [MO4.1]
-Mindestens 5-jährige Berufserfahrung
-Mitglied einer Rechtsanwaltskammer
D)Stellvertretung Personen weiteres Bearbeitungsteam
-Mindestens 3-jährige Berufserfahrung
-Mitglied einer Rechtsanwaltskammer
Das jeweils als zuständige Personen benannten Mitglieder des Bearbeitungsteam müssen zusammen folgende fachanwaltliche Qualifikationen abdecken:
-Fachanwalt/Fachanwältin für Immobilienrecht
-Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht
-Fachanwalt/Fachanwältin Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht
-Fachanwalt/Fachanwältin Verwaltungsrecht
Die Abdeckung mehrerer Qualifikationen durch einen Fachanwalt / Fachanwältin mit mehreren Titeln ist zulässig.
Auftragsleitung sowie weitere Personen des Bearbeitungsteams: Nachweis des Erwerbs des Fachanwaltstitels und der Kammermitgliedschaft
Stellvertretungen: Lebenslauf und Nachweis der Kammermitgliedschaft
Vorzulegende Nachweise:
4.1 Qualifikation Auftragsverantwortliche; 1.Benennung von 1 Person als hauptverantwortliche Auftragsleitung/Berater*in als zentraler Ansprechpartner*in innerhalb der Kanzlei:
A)Hauptverantwortliche Auftragsleitung
-Mindestens 5-jährige Berufserfahrung
-Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer
Das jeweils als zuständige Personen benannten Mitglieder des Bearbeitungsteam müssen zusammen folgende fachanwaltliche Qualifikationen abdecken:
-Fachanwalt/Fachanwältin für Immobilienrecht
-Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht
-Fachanwalt/Fachanwältin Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht
-Fachanwalt/Fachanwältin Verwaltungsrecht
Die Abdeckung mehrerer Qualifikationen durch einen Fachanwalt / Fachanwältin mit mehreren Titeln ist zulässig.
Nachweis des Erwerbs des Fachanwaltstitels und der Kammermitgliedschaft; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
4.2 Qualifikation Stellvertretung; 1.
Benennung von 1 Stellvertretung als zentraler Ansprechpartner*in innerhalb der Kanzlei:
B) Stellvertretende Auftragsleitung
-Mindestes 3-jährige Berufserfahrung
-Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer
Das jeweils als zuständige Personen benannten Mitglieder des Bearbeitungsteam müssen zusammen folgende fachanwaltliche Qualifikationen abdecken:
-Fachanwalt/Fachanwältin für Immobilienrecht
-Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht
-Fachanwalt/Fachanwältin Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht
-Fachanwalt/Fachanwältin Verwaltungsrecht
Die Abdeckung mehrerer Qualifikationen durch einen Fachanwalt / Fachanwältin mit mehreren Titeln ist zulässig.
Nachweise: Lebenslauf und Nachweis der Kammermitgliedschaft; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
4.3 Qualifikation Projektteam; Benennung von weiteren Personen des Bearbeitungsteams und deren Stellvertretung
C)Personen weiteres Bearbeitungsteam
-Mindestens 5-jährige Berufserfahrung
-Mitglied einer Rechtsanwaltskammer
D)Stellvertretung Personen weiteres Bearbeitungsteam
-Mindestens 3-jährige Berufserfahrung
-Mitglied einer Rechtsanwaltskammer
Das jeweils als zuständige Personen benannten Mitglieder des Bearbeitungsteam müssen zusammen folgende fachanwaltliche Qualifikationen abdecken:
-Fachanwalt/Fachanwältin für Immobilienrecht
-Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht
-Fachanwalt/Fachanwältin Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht
-Fachanwalt/Fachanwältin Verwaltungsrecht
Die Abdeckung mehrerer Qualifikationen durch einen Fachanwalt / Fachanwältin mit mehreren Titeln ist zulässig.
Nachweise: Nachweis des Erwerbs des Fachanwaltstitels und der Kammermitgliedschaft; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung