Die Beschaffung erfolgt im Namen und auf Rechnung der
Stadt Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Weitere Informationen:
1. Kommunikation
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
2. Einreichung Unterlagen
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Elektronisches Verfahren
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
4. Begrenzung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
Die Zahl der für eine Angebotsabgabe zugelassenen Bieter wird auf die max. 6 wertungsbesten Bewerber beschränkt. Sollten mehr als 6 formal korrekte sowie vollständige Teilnahmeanträge, die alle Eignungskriterien erfüllen, eingereicht werden, entscheidet das Los.
5. Zahlungsbedingungen
Da die zu vergebende Leistung durch Fördermittel unterstützt wird, ist die Übersendung einer Rechnungskopie (elektronisch) an die Starke Projekte GmbH zwingend erforderlich.
Zahlungen werden abweichend von § 17 Abs. 1 VOL/B unter Berücksichtigung der monatlichen Mittelabrufe von Fördergeldern nach Maßgabe des Folgenden geleistet: Prüfbare und fällige Rechnungen, die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, werden in den Mittelabruf des laufenden Monats aufgenommen und nach Möglichkeit im Folgemonat ausbezahlt. Später eingereichte prüfbare und fällige Rechnungen werden in den Mittelabruf des Folgemonats aufgenommen und entsprechend in dem darauf folgenden Monat nach Möglichkeit ausbezahlt. Maßgeblich ist das Datum des tatsächlichen Rechnungseingangs.
Falls Abschlagsrechnungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung auf Antrag gemäß § 17 Abs. 2 VOL/B in angemessenen Fristen, bei denen für die Fälligkeit der Zahlung der Mittelabruf von Fördergeldern, über die die beauftragte Leistung mitfinanziert wird, Berücksichtigung findet. § 17 Abs. 3 bis 5 VOL/B bleibt unberührt.
6. Sonstiges
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.