LEISTUNGSBILDER
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein fachkundiges Verkehrsplanungs- und Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Begleitung des Bebauungsplanverfahrens "Wohnen am Campus" in Erftstadt-Liblar beauftragt werden.
Das Verkehrsgutachten dient der frühzeitigen fachlichen Absicherung der Bauleitplanung und ist als abwägungsrelevanter Fachbeitrag vorzulegen. Ziel ist es, die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Quartiersentwicklung "Wohnen am Campus" in Erftstadt-Liblar auf das bestehende und geplante Verkehrsnetz nachvollziehbar zu ermitteln, zu bewerten und in ihrer Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die im Rahmenplan vorgesehene Erschließungsstruktur soll verkehrsfachlich geprüft und gegebenenfalls optimiert werden.
Grundlage der Untersuchung bildet der vorliegende städtebauliche Rahmenplan, der zugleich die Basis des Bebauungsplanverfahrens ist. Das im Rahmenplan verankerte Erschließungskonzept ist nicht neu zu entwickeln, sondern im Rahmen des Verkehrsgutachtens hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Realisierbarkeit und Zukunftsfähigkeit fachlich zu validieren.
Da keine aktuellen Verkehrszähldaten vorliegen, sind im Rahmen der Bearbeitung eigenständige Verkehrserhebungen durchzuführen. Das Erhebungskonzept ist mit der Auftraggeberin abzustimmen und Bestandteil des Gutachtens.
Die Leistungen umfassen insbesondere folgende Inhalte:
- Grundlagenermittlung und Untersuchungsabgrenzung
- Ortsbesichtigung, Bestandsanalyse und Verkehrserhebungen
- Verkehrsprognose und Verkehrserzeugungsrechnung
- Leistungsfähigkeitnachweise
- Verkehrsfachliche Validierung der Erschließungsstruktur
- Integriertes Mobilitätskonzept, Bewertung und gutachterliche Empfehlung
- Bericht
Termine
DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM
Die Aufnahme der Tätigkeit durch den Auftragnehmer ist unmittelbar nach Auftragserteilung vorgesehen.
Das Verkehrsgutachten wird als fachliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren Nr. 201 "Wohnen am Campus" benötigt und soll insbesondere für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist eine zügige Bearbeitung der gutachterlichen Leistungen erforderlich.
Der Auftragnehmer hat die Bearbeitung so zu organisieren, dass die wesentlichen Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung einschließlich der Prognosebetrachtungen und der verkehrlichen Bewertung frühzeitig vorliegen und in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden können.
Die konkreten Bearbeitungsfristen werden im Zuge der Beauftragung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zunächst Verkehrserhebungen durchzuführen sind, da keine aktuellen Zähldaten vorliegen. Die Ergebnisse dieser Erhebungen bilden die Grundlage für die anschließenden Analysen und Prognoseberechnungen.
Der Auftragnehmer hat den Arbeitsfortschritt regelmäßig mit dem Auftraggeber abzustimmen und sicherzustellen, dass Zwischenergebnisse rechtzeitig für den weiteren Planungsprozess zur Verfügung stehen.