Die Stadt Krefeld beabsichtigt, im Stadtteil Fischeln im Krefelder Südwesten den Bebauungsplan Nr. 784 auf den aufgegebenen Flächen des Tennisclubs Tennis-Freunde Fischeln e.V. zu realisieren. Es ist vorgesehen, dass die Flächen zu einem allgemeinen Wohngebiet mit 40 Häusern umgestaltet werden sollen.
Ausgeschrieben sind die Erschließungsleistungen, welche den Straßenbau, die Erstellung der Entwässerungs-anlagen (Niederschlagswasser und Abwasser) sowie die Versickerungsanlagen in den Freiflächen enthält.Der Auftraggeber plant den Auftrag an einen Generalunternehmer (GU) als Gesamtauftrag zu vergeben. Die vorliegenden technischen und wirtschaftlichen Gründe rechtfertigen den Verzicht auf eine losweise Vergabe nach Einzelgewerken. Geplant ist eine oberflächennahe Ableitung und eine grundstücksnahe Versickerung des Niederschlags im Neubaugebiet "Krützboomweg".
Preis
Gem. § 160 Abs. 3 GWB
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.