In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge an bis zu sechs Rahmenvertragspartnern vergeben werden. Mithilfe dieser wird ein Expertenpool gebildet, über den Kreise, Kommunen sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften sowie sonstige Beteiligungen, das Land Nordrhein-Westfalen, die Landestöchter und -enkel in NRW ohne ein eigenes Vergabeverfahren die Erstellung von Umweltberichten und Landschaftspflegerischen Begleitplänen beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind, ausgestaltet.
NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie eine Plattform bietet, damit Auftraggeber und Auftraggeberinnen einen Rahmenvertragspartner beauftragen können. Eine weitgehende Automatisierung dieses Vorgangs wird angestrebt. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kreise und Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften sowie die Landestöchter und -enkel in NRW sein.
Die Rahmenverträge werden auf vier Jahre abgeschlossen.
Nordrhein-Westfälische Kommunen
Die vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind gem. VgV einzuhalten.
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Angebotsabgabe gefordert waren, können unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens nachgefordert werden.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
1.1 Leistungsfähigkeit - Anzahl der festangestellten Mitarbeiter insgesamt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
1.2 Leistungsfähigkeit - durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz, nett, der letzten 3 Geschäftsjahre
2.1 Qualifikation - Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre - Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit Eintragung in die Landschaftsplaner-/Landschaftsarchitekturlisteder Architektenkammer (LA) oder vergleichbareKammermitgliedschaft für EU, insgesamt imDurchschnitt der letzten drei abgeschlossenenKalenderjahren
2.2 Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren - Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur/Landschaftsökologie (inkl. der o.g. Anzahl mit Eintragung in die Landschaftsplaner-/Landschaftsarchitekturliste der Architektenkammer (LA) oder vergleichbare Kammermitgliedschaft für EU) insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
3.1 Referenzen - Anzahl der Umweltberichte zum B-Plan (Neuaufstellung), in den Jahren 01.01.2018 - 31.12.2024 - (Es dürfen nur die Umweltberichte gewertet werden, die die Mindestvorgaben erfüllen!)
3.2 Referenzen - Anzahl der Umweltberichte zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan (Änderung und/oder Anpassung) in den Jahren 01.01.2015 - 31.12.2024 - (Es dürfen nur die Umweltberichte gewertet werden, die die Mindestvorgaben erfüllen!)
3.3 Referenzen - Anzahl Landschaftspflegerische Begleitpläne für rechtskräftige Bebauungspläne (Neuaufstellung) in den Jahren 01.01.2018 - 31.12.2024 - (Es dürfen nur die LBP gewertet werden, die dieMindestvorgaben erfüllen!)
3.4 Referenzen - Anzahl der Landschaftspflegerische Begleitpläne für sonstige rechtskräftige Pläne/Vorhaben in den Jahren 01.01.2018 - 31.12.2024 - (Es dürfen nur die LBP gewertet werden, die im Rahmen von Bebauungsplänen erstellt wurden und die die Mindestvorgaben erfüllen!)
4.1 Mindestanforderung - 3 Referenzen für den Umweltberichte im Rahmen von rechtskräftigen Bebauungsplänen (Neuaufstellung)
4.2 Mindestanforderung - 3 Referenzen für den Landschaftspflegerische Begleitpläne einzureichen, im Rahmen von rechtskräftigen Bebauungsplänen (Neuaufstellung)
4.3 Mindestkriterien - Leistungserbringung aller Referenzen zwischen 01.01.2018 bis 31.12.2024 (Maßgeblich ist der Abschluss bis zum 31.12.2024) Außer für den FNP, da gilt der Zeitraum zwischen 01.01.2015 -31.12.2024
Einzureichende Unterlagen:- 1.0 Bewerberformular einschl. Teilnahmeantrag sowie allen geforderten Erklärungen und Nachweisen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 2.0 Versicherungsnachweis ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:2,0 Mio. EUR für Personenschäden1,0 Mio. EUR für Sach- und VermögensschädenMaximierung bei juristischen Personen: jeweils 3-fachMaximierung bei natürlichen Personen: jeweils 2-fach- 3.0 Qualifikationsnachweis ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Berufsqualifikation durch geeigneten Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur, Landschaftsökologie und mit Eintragung in die Landschaftsplaner-/Landschaftsarchitekturliste der Architektenkammer (LA) oder vergleichbare Kammermitgliedschaft für EU.- 4.0 Referenzen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens 3 Umweltberichte für rechtskräftige Bebauungspläne (Neuaufstellungen), Leist