Im Rahmen dieser Vergabe sucht die Universität Münster einen Anbieter für die Prüfung und Wartung von Feuerlöschern in den Jahren 2026/2027 mit Verlängerungsmöglichkeiten für die Jahre 2028/2029 sowie die darüber hinaus notwendigen Leistungen, wie Ersatzbeschaffungen oder Befüllungen, während der Vertragslaufzeit.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Prüfung und Wartung von Feuerlöschern mit Verlängerungsmöglichkeit sowie die darüber hinaus notwendigen Leistungen, wie Ersatzbeschaffungen oder Befüllungen, während der Vertragslaufzeit; längstens bis 4 Jahre nach Vertragsbeginn. Auf Grundlage der bestehenden Standortliste sind die erfassten Daten mit der Leistungserbringung zu aktualisieren.Die Wartung und Prüfung sämtlicher Feuerlöscher muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein; November 2026 bis einschl. April 2027.Außerordentliche Ersatzbeschaffung und Befüllungen von Feuerlöschern außerhalb der Prüfung und Wartung werden je nach Notwendigkeit abgerufen.Es sind im Zuge der ersten Prüfung und Wartung (zwingend bis Anfang Q2 2027) rd. 4.800 Feuerlöscher einzuplanen. Für den zweiten Turnus (im Jahr 2028/2029) können weitere Feuerlöscher dazu kommen, da weitere Neubauten der Universität Münster in der Fertigstellung sein könnten.
Der Vertrag gilt für 2 Jahre. Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch bis zu zwei Mal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximal mögliche Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
Siehe Anhang 2 zur Leistungsbeschreibung mit der Standortliste.
2030
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Die Universität Münster behält sich vor, fehlende, (formell) fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Universität Münster zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären, sofern die Universität Münster hiervon Gebrauch machen darf. Die Bewerber / Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Universität Münster das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln vor Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Deckungssumme als gefordert, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können. Gefordert werden folgende Deckungssummen: Mindestens 5.000.000 Euro jeweils für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden erfolgen. Eine Eigenerklärung vom Auftragnehmenden ist nicht ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Haftpflichtversicherung nachweist (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung). Bei dem Einsatz von Nachunternehmen muss der Nachweis vom Anbietenden selbst stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart und in Formular 533 EU entsprechend angekreuzt wurde).
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beizubringen sind mind. 3 Referenzen von ab Anfang 2024 durchgeführten Prüfungen und Wartungen. Jede Referenz muss mit mind. 2.500 gewarteten Feuerlöschern belegt werden. Die Auflistung erfolgt mit Angaben zum Auftraggeber, Auftragszeitraum und der Anzahl der zu prüfenden Feuerlöschern.
- 521 / 521 EU - 523 EU - 531 / 531 EU - 533a / 533a EU - 533b / 533b EU- 534a / 534a EU- 534b / 534b EU- CSX-59- Sachkundenachweis- Referenzen- Haft-/Betriebshaftpflichtversicherung