Im Rahmen dieser Vergabe sucht die Universität Münster einen Anbieter für die wiederkehrende Wartung von Kälteanlagen in den Institutsgebäuden der Universität Münster innerhalb des Stadtgebietes von Münster. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Wartungsvertrages.
Die Wartungen werden gebäudeweise zusammenhängend geplant, insgesamt gibt es 8 Lose, auf die angeboten werden kann. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird.
Der Auftragnehmer muss eineBetriebszertifizierung gemäß §6 derChemikalien-Klimaschutzverordnung(ChemKlimaschutzV) nachweisen, genaueres wird in den Eignungskriterien geregelt.
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Die Universität Münster behält sich vor, fehlende, (formell) fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Universität Münster zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären, sofern die Universität Münster hiervon Gebrauch machen darf. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Universität Münster das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln vor Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
gemäß Eigenerklärung 521 EU
gemäß Formular 521 EU
6.2 Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Gefordert werden folgende Deckungssummen (je Einzelschaden, d. h. je Schadensfall):Mindestenso 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und SachschädenDie Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das Doppelte dieser Versicherungssummen betragen.Wenn der Bieter bereits über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen verfügt, soll ein entsprechender Nachweis mit dem Angebot eingereicht werden.Sollten die Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter per Eigenerklärung zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestsummen bestehen wird. Vor Zuschlagserteilung hat der zum Zuschlag vorgesehene Bieter eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen.Bei Verlängerung oder Wechsel derVersicherung ist der Nachweis erneut vorzulegen.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglieder der Bietergemeinschafteinen entsprechenden Nachweis erbringt (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung).Bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Nachweis vom Bieter selbst stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart und entsprechend im Formular 534b bestätigt wurde)
6.1 Auszug Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (benannter Nachunternehmer) an der Angebotsabgabe teilnimmt, ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) mit aktuellem Stand vorzulegen (im Original oder als Kopie). Die Bescheinigung darf zum Datum der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
6.3 Anzahl Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer angestellten Mitarbeitenden an, die die von uns benötigten Arbeiten im kältetechnischen Bereich grundsätzlich ausführen können und dürfen (d. h. im Besitz der Sachkunde gemäß ChemKlimaschutzV für Kälteanlagen sind und die deutsche Sprache mindestens gem. Sprachniveau B2 sprechen, schreiben und verstehen können).
6.4 Betriebszertifizierung gem. ChemKlimaschutzV (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Auftragnehmer muss eine Betriebszertifizierung gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139) in der zurzeit gültigen Fassung nachweisen, die Einrichtungen gemäß Artikel 3 Abs. 2 u. 31 der Verordnung (EU) Nr. 517/20142 installieren, warten, instandhalten, reparieren oder stilllegen zu dürfen.Dieser Nachweis ist ebenso von allen Nachunternehmern zu erbringen.
Vertragsbedingungen des Landes NRW (VOL 08a)
Der Auftragnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Auftragserfüllung. Dies gilt ebenfalls für etwaige Nachunternehmen sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Zudem hat der Auftragnehmer jederzeit über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen entsprechend der in den Vergabeunterlagen angegebenen Schadensdeckungssummen (oder höher). Änderungen des Versicherungsstatus hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.Der Auftragnehmer verpflichtet sich und alle etwaigen Unterauftragnehmer, alle Arbeiten nur von Personen ausführen zu lassen, die im Besitz der Sachkunde gemäß ChemKlimaschutzV Kat. I für Kälteanlagen sind (siehe Vergabeunterlagen) und die deutsche Sprache mindestens gem. Sprachniveau B2 sprechen, schreiben und verstehen können.