Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Prüf- und Wartungsdienstleistungen an Systemen der Medizin- und Labortechnik im Stadtgebiet Köln einschließlich deren Dokumentation. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers dienen der Unterstützung der Eigenleistungen des Auftraggebers sowie der Entlastung der internen Werkstätten. Aufgrund anstehender Projekte und Neuinbetriebnahmen sind sowohl die Kapazitäten zur Eigenleistung des Auftraggebers als auch der Dienstleistungsbedarf variabel. Aus diesem Grund wird eine Rahmenvereinbarung mit gesicherter minimaler Abnahmemenge geschlossen.
Verfahrensart
Es handelt sich um die Angebotsphase eines nicht offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV). In dieser Verfahrensstufe werden ausschließlich Angebote der im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und als geeignet eingestuften Unternehmen zugelassen. Eine erneute Eignungsprüfung findet in der Angebotsphase nicht statt.
Losaufteilung und Angebotsabgabe
Das Verfahren ist in 10 Lose aufgeteilt. Die Angebotsabgabe erfolgt losbezogen durch die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen entsprechend ihrer dort verbindlich erklärten Losauswahl. Änderungen oder Erweiterungen der Losauswahl sind in der Angebotsphase ausgeschlossen. Für die Lose 1, 3 und 10 wird das Verfahren mangels Bewerbungen nicht weitergeführt; diese Lose wurden vor Beginn der Angebotsphase aus sachlichen Gründen aufgehoben.
Vergabeunterlagen
Den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Typenlisten, Vertragsunterlagen etc.) zur Verfügung gestellt. Die Angebote sind auf Grundlage dieser Unterlagen losbezogen auszuarbeiten.
Nebenangebote, Nachlässe
Nebenangebote - auch kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Ein Nachlass ohne Bedingungen wird, sofern angeboten, auf jedes Los angewendet.
Abruf der Leistungen
Die Leistungen werden durch den Auftraggeber bedarfsgerecht im Rahmen von Einzelabrufen abgerufen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang eines Abrufs mit der Leistungserbringung zu beginnen und diese gemäß den vertraglichen Regelungen auszuführen, sofern im jeweiligen Abruf nichts Abweichendes festgelegt ist.
Ortsbesichtigung
Im Verlauf der Angebotsphase besteht für die aufgeforderten Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Ortsbesichtigung. Die Ortsbesichtigung ist nicht verpflichtend und hat keine Auswirkungen auf die bereits festgestellte Eignung; sie dient ausschließlich der Information zur Angebotserstellung.