Betriebliche Gesundheitsförderung - Firmenfitness
Die Uniklinik Köln (UKK) ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Für die etwa 11.700 Mitarbeitenden der UKK beabsichtigt die UKK den Abschluss eines Vertrages für die betriebliche Gesundheitsförderung.
Der Auftrag umfasst die Bereitstellung gesundheitsfördernder Maßnahmen für die Mitarbeitenden der UKK. Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden sowie die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Die Angebote sollen zeitlich und örtlich flexibel, individuell anpassbar und einfach zugänglich sein. Insbesondere sollen die Mitarbeitenden aus einer Vielzahl möglicher Sport-, Fitness- und Wellnessangebote wählen können und nicht auf einen oder wenige Anbieter und Standorte beschränkt sein. Die Mitarbeitenden sollen aus einem möglichst vielfältigen Netzwerk von Anbietern das für sie passende Angebot auswählen können.
Zu diesem Zweck soll ein Vertrag mit einem Aggregator geschlossen werden. Ein Aggregator in diesem Sinne ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches Mitgliedern ermöglicht vielfältige Sport- und Gesundheitsangebote unabhängig von einem bestimmten Anbieter vor Ort oder online zu nutzen. Der Fokus sollte dabei auf Vor-Ort-Angeboten im Umkreis von 30km zur UKK liegen.
Alle Mitarbeitenden der UKK mit Entgeltbezug sollen im Anschluss Mitgliedschaften zur Teilnahme an den Sportangeboten abschließen können.
Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Der Vertrag wird voraussichtlich für ein Jahr abgeschlossen. Es besteht voraussichtlich die Option den Vertrag jeweils um ein Jahr für bis zu weitere drei Jahre zu verlängern.
Soweit es um die Inanspruchnahme des Angebotes durch die Mitarbeitenden geht, ist Erfüllungsort der Ort des jeweiligen Verbundpartners oder - im Falle des Abrufs von Online-Inhalten - der jeweilige Ort des Abrufs.
Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt einen Zuschuss zu dem Angebot für seine Mitarbeitenden bereitzustellen. Dieser ist u.a. aus der Leistungsbeschreibung ersichtlich. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittel zunächst nur für ein Jahr zur Verfügung stehen und der Auftraggeber von einer Vertragsverlängerung insbesondere dann keinen Gebrauch macht, wenn die Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Nach den Bestimmungen gem. § 160 GWB ist der Antrag zulässig soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de zugelassen.
***Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW (www. evergabe.nrw.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Die Bewerber/Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Telefonischen Support zur Vergabeplattform leistet die Hotline der Vergabeplattform, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 zu erreichen ist.
***Der Auftraggeber beabsichtigt einen Zuschuss zu dem Angebot für seine Mitarbeitenden bereitzustellen. Diesen können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen, auf welche vollumfänglich verwiesen wird.
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