Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Lose:
- Los 1: Kompakttransporter
- Los 2: Mittelgroße Transporter
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer geschlossen.
Die technischen Mindestanforderungen an die Fahrzeuge sowie die Anforderungen an den Werkstattausbau ergeben sich aus Anlage 01 (Preisblatt).
Die Rahmenvereinbarungen werden für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Rahmenvereinbarungen enden mit Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus enden die Rahmenvereinbarungen je Los automatisch sofort, sobald das festgelegte Höchstvolumen ausgeschöpft ist.
Das UKM sowie dessen Tochtergesellschaften sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit Fahr-zeuge auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen abzurufen. Die Beschaffung erfolgt bedarfsabhängig durch Einzelabrufe.
Die geschätzten Bedarfsmengen je Los sind in Anlage 01 aufgeführt. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und begründen keine Abnahmeverpflichtung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Fahrzeugmengen besteht nicht.
Die verbindlichen Höchstmengen beziehungsweise Höchstwerte der jeweiligen Rahmenvereinbarung werden in den Vergabeunterlagen unter Punkt 5 festgelegt.
Einzelabrufe können während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Einzelabrufs beim Auftragnehmer.
Innerhalb der Vertragslaufzeit erteilte Einzelabrufe sind auch dann zu den vereinbarten Konditionen vollständig zu erfüllen, wenn die Lieferung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die Lieferung hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferfrist zu erfolgen. Eine künstliche Verlängerung der Rahmenvereinbarung durch unangemessen lange Lieferfristen ist ausgeschlossen.