Verfahrensangaben

IPA-Management

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.11.2026
17.11.2026 10:00 Uhr
18.11.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR
Keine Angaben
Pauwelsstr. 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de
+49 2418080975
+49 2418082504

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
k.Angaben
Joseph-Schumpeter-Allee 25
53227
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabedezernat
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
79400000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zur Unterstützung bei der Umsetzung des Erweiterungsgebäudes für OPSäle
(EOP) des
Universitätsklinikums Aachen AöR wird externes IPA-Management gesucht. Der
Auftragnehmer
übernimmt die Etablierung und operative Umsetzung projektspezifischer Methoden und
Prozesse mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Prinzipien des Lean Managements
sowie die Koordination und Steuerung der Projektabwicklung mit Fokus auf Termin-,
Kosten- und Risikomanagement nach den Prinzipien der Integrierten Projektabwicklung
(IPA).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer übernimmt die Etablierung und operative
Umsetzung projektspezifischer
Methoden und Prozesse mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Prinzipien des Lean
Managements. Dies umfasst insbesondere die Anwendung und Implementierung von
Lean
Construction, Target Value Design (TVD) sowie des Last-Planner-Systems(R) (LPS).
Darüber
hinaus ist der strukturierte Aufbau der Aufbau- und Ablauforganisation zur Steuerung
und Koordination der Projektbeteiligten zu realisieren. Ein zentrales Ziel besteht
in der Befähigung des Projektteams, die oben genannten Lean-Methoden eigenständig,
wirksam und projektgerecht anzuwenden. Dazu zählen insbesondere: - Conditions of
Satisfaction
(CoS) zur Definition projektindividueller Erfolgskriterien, - das LastPlanner(R)Systems
(LPS) zur kollaborativen Aufgaben- und Terminsteuerung sowie - ab der Planungsphase
das Target Value Design (TVD) zur systematischen Kostensteuerung entlang des
Kundennutzens.
Ein weiteres Ziel ist die Koordination und Steuerung der Projektabwicklung mit Fokus
auf Termin-, Kosten- und Risikomanagement nach den Prinzipien der Integrierten
Projektabwicklung
(IPA). Dies umfasst: - die transparente Kostensteuerung (u. a. Kostenaggregation und
Zielerreichungsprognosen) - ein vorausschauendes Risikomanagement sowie - die
strukturierte
Aufgaben- und Terminsteuerung mittels des LPS. Das IPA-Management arbeitet eng mit
dem IPA-Coach zusammen, der als neutrale Instanz die Kultur und Teamentwicklung
begleitet
und bei der Etablierung der Prozesse und Methoden unterstützt. Die Leistungen erfolgen
vorrangig in der vom Bauherrn bereitgestellten Co-Location. Die Leistung wird als
Dienstleistung im Rahmen eines stufenweisen Abrufvertrages vergeben. Details zur
inhaltlichen
Ausgestaltung der Leistung sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und dem Vertrag
in Anlage 5 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der terminliche Rahmen ist in
Anlage 7 beschrieben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
96
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Diese werden sofern vorliegend
abschließend mit der Abfrage des finalen Angebotes
festgelegt.

Zusätzliche Angaben

Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des
offenen Verfahrens kann der öffentliche
Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert
oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete
Bewerber
zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber fordert drei Unternehmen mit den
höchsten
Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien je Los zur Angebotsabgabe
auf.
Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und
fristgerechtem
Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
geprüft,
inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung
(A-Kriterien)
erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden
zwingend
aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
gekennzeichnet.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die
B-Kriterien
aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der
Aufraggeber
wie folgt: 1. Anzahl und Qualität der Referenzen insgesamt 100 Punkte davon 1.1
Anzahl der Referenzen 20 Punkte Für die Bewertung wird auf die Tabelle in
Ziffer 5.3.1
der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. 1.2 Qualität der
Referenzen
80 Punkte Bewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß Anlage
2F3.
Die Vergabestelle wertet dabei insgesamt max. 6 Referenzen gemäß den in
Anlage 2F3
genannten Kriterien aus (jeweils 3 Referenzen der Anlagen 2F3a und 2F3b. Sollte
ein
Bieter mehr als sechs Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen
und
diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle
die
ersten sechs Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten
Antrags
aus. Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus
der
Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem
Quotienten aus
der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. 2.
Motivationsschreiben
50 Punkte Bitte stellen Sie in einem Motivationsschreiben (max. 5 Seiten DINA4,
Schriftgröße
11, Arial) Ihr Verständnis der Integrierten Projektabwicklung (IPA) dar. Führen
Sie
bitte mindestens zu folgenden Punkten aus: - Würdigung der eigenen Motivation
zur
Teilnahme am Projekt - Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen -
Aufgabenverteilung/Rolle
im Projekt Für die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer 5.3.3 der
Aufforderung
zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. Maximal sind 150 Punkte
erreichbar..

Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis TCO
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil,
genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 50
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kompetenz und Erfahrung des mit der Ausführung des
Auftrags betrauten Personals
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil,
genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 20
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodisches Vorgehen
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil,
genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 10
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachgespräch
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil,
genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 20

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Ausgeschrieben wird die Leistung des IPA Managements für den Neubau des Erweiterungsgebäudes OP Säle (EOP) am Universitätsklinikum Aachen einschließlich Validierung, Planung, Errichtung und Inbetriebnahme. Der in Anlage 7 verbindlich hinterlegte Rahmenterminplan sieht vor: Planungsphase 1a vom 02.11.2026 bis 01.10.2027, Planungsphase 1b vom 01.11.2027 bis 29.09.2028, Ausführungsphase 2 ab 02.10.2028 mit Übergabe an das UKA am 30.09.2032 sowie anschließender Objektbetreuung (Phase 2.2) über rund zwölf Monate. Bereits die Kernphasen erstrecken sich über rund 70 Monate. Eine Begrenzung auf 48 Monate würde den Vertrag bereits vor Abschluss der Ausführungsphase auslaufen lassen und die Zielerreichung des Beschaffungsvorhabens objektiv erheblich erschweren.
Das IPA Management ist über sämtliche Projektphasen hinweg mit der Etablierung und operativen Umsetzung projektspezifischer Methoden (Lean Construction, Target Value Design, Last Planner System®), dem Aufbau der Aufbau und Ablauforganisation sowie der Koordination und Steuerung der Projektabwicklung mit Fokus auf Termin , Kosten und Risikomanagement nach den Prinzipien der IPA betraut und setzt diese Steuerung in der Realisierungsphase durch gezieltes Lean Coaching und die Fortführung der etablierten Methoden einschließlich deren Anpassung an Bauausführung und Inbetriebnahme fort. Ein Wechsel innerhalb der Projektlaufzeit würde die in der Planungsphase aufgebauten Steuerungsinstrumente ihres projektspezifischen Erfahrungs und Datenbestands berauben und die eng abgestimmte, komplementäre Zusammenarbeit mit dem IPA Coach und dem PMT unterbrechen; beides lässt sich in der Ausführungsphase nicht ohne Substanzverlust auf einen neuen Vertragspartner übertragen

1
3.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJDY6W1V5FJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Nachprüfungsantrag zur
Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters
voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB
sowie
§ 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit
des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
vgl. §
135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
folgenden
Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche
Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses
unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in
denen
das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit
gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können
öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung
oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung
den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungsoder
Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von
Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
beeinträchtigen könnte
§ 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen
Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der
öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht
hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag
nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung
nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers,
die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag Die
Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der
Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und
Erklärungen durch den Bieter ist zulässig.
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und
Nachweise Zweifel
an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von
ihm eingereichten
Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung analog
§ 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug)
(§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1
VgV) oder sonstige
Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der
Richtlinie 2014/24/EG,
wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungsbzw.
Herkunftsstaates
Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung über das Vorliegen eines einschlägigen Studienabschlusses (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das
Vorliegen eines einschlägigen Studienabschlusses (z. B.
Bauingenieurwesen,
Architektur, Wirtschaftsingenieurwesen o.ä.)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung zum Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zum Umsatz bezogen
auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,
für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2
GWB i.V.m. §
45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)

Mindestanforderung:
Eigenerklärung Jahresumsätze
in dem Tätigkeitsbereich
des Auftrages, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
in EUR
netto (pro Jahr mind. 50.000 EUR). Sofern das Unternehmen noch keine
drei Geschäftsjahre
seit Gründung abgeschlossen hat, sind die Zahlen der bereits
abgeschlossenen Geschäftsjahre
sowie die Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr 2026
einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zur Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m.
§ 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer
Firmenhaftpflichtversicherung
mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens
3.000.000,00
Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Vermögensschäden:
Mindestens 1.000.000,00
Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Nachweis der
aufgeführten Versicherungen
durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des
Versicherungsgebers
oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende
Versicherung
im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Die
Haftpflichtversicherung
muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
Kreditinstitut abgeschlossen
worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten
Vertragslaufzeit
aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu
gewährleisten, dass zur
Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
im Vertrag
genannten Deckungssummen besteht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Geeignete Referenzen über
vergleichbare
Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten fünf Jahren.Auf Anlage
2F3a
und b wird verwiesen.
.
Mindestanforderung: - Mindestens ein
Referenzprojekt mit vergleichbaren
Leistungen mit nachweisbarer Verantwortung in der Implementierung und
Begleitung von
Lean-Management-Methoden und Projektsteuerung (Projektvolumen von
mindestens 100 Mio.
EUR (KG 200-700 DIN 276) - Mindestens ein IPA-Referenzprojekt muss
sich mindestens
in der Planungsphase befinden/ befunden haben, und eine Laufzeit von
mindestens 9
Monaten aufweisen Auf Anlage 2F3 wird verwiesen.
.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung: max.100 Punkte (entspricht 66,67%)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Motivationsschreiben (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einreichung eines selbst
verfassten Motivationsschreibens mit Aussagen mindestens
zu folgenden Themen: - Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme
am Projekt -
Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen -
Aufgabenverteilung/Rolle im Projekt
.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung: Max. 50 Punkte (entspricht 33,33%)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung Anforderungen Lean Manager:
- mindestens
5 Jahre Erfahrung in der Anwendung von Lean-Management-Methoden
(insbesondere Last
Planner System(R), Target Value Design, Lean Design Management) in
Bauprojekten, -
idealerweise Erfahrungen in Coaching- und Implementierungsrollen im
Rahmen von IPA-,
Allianz- oder Partnering-Projekten. Anforderungen Projektsteuerer -
mindestens 5 Jahre
Erfahrung in der Projektsteuerung komplexer Bauvorhaben, insbesondere
in den Bereichen
Termin-, Kosten- und Risikomanagement, - Kenntnisse und Erfahrungen
im Zusammenwirken
von Lean Construction und klassischer Projektsteuerung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmern / Subunternehmern) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Nachweis Eignungsleihe (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Beruft sich ein Bieter zum
Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle
sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen
(sog. Eignungsleihe), so hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für
die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch,
müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV): (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung Bieter muss darlegen, dass ein
für die ausgeschriebenen
Leistungen geeignetes, qualifiziertes Projektteam zur Verfügung steht. Es
muss mindestes
ein Lean Manager und ein Projektsteurer sowie jeweils eine Stellvertretung
zur Verfügung
stehen, die eigenständig jeweils die Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich
erfüllen können.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des
offenen Verfahrens kann der öffentliche
Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert
oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete
Bewerber
zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber fordert drei Unternehmen mit den
höchsten
Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien je Los zur Angebotsabgabe
auf.
Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und
fristgerechtem
Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
geprüft,
inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung
(A-Kriterien)
erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden
zwingend
aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
gekennzeichnet.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die
B-Kriterien
aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der
Aufraggeber
wie folgt: 1. Anzahl und Qualität der Referenzen insgesamt 100 Punkte davon 1.1
Anzahl der Referenzen 20 Punkte Für die Bewertung wird auf die Tabelle in
Ziffer 5.3.1
der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. 1.2 Qualität der
Referenzen
80 Punkte Bewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß Anlage
2F3.
Die Vergabestelle wertet dabei insgesamt max. 6 Referenzen gemäß den in
Anlage 2F3
genannten Kriterien aus (jeweils 3 Referenzen der Anlagen 2F3a und 2F3b. Sollte
ein
Bieter mehr als sechs Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen
und
diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle
die
ersten sechs Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten
Antrags
aus. Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus
der
Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem
Quotienten aus
der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl
.
Höchstpunktzahl 100 (entspricht 66,67%)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
66,67

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Motivatiosschreiben - Bitte stellen Sie in einem Motivationsschreiben (max. 5 Seiten DINA4, Schriftgröße 11, Arial) Ihr Verständnis der Integrierten Projektabwicklung (IPA) dar. Führen Sie bitte mindestens zu folgen-den Punkten aus:
-
Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme am Projekt
-
Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen
-
Aufgabenverteilung/Rolle im Projekt
.
Für die Bewertung wird auf die Tabelle in
Ziffer
5.3.3 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen.
.
Maximal sind 50 Punkte erreichbar (entspricht 33,33%)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
33,33

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Teilnahmeantrag
** Mittels Eigenerklärung:
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend
- Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
- Anlage 2_F522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet
- Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße unter Berücksichtigung von § 22 Absatz 2 LkSG

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung