Verfahrensangaben

Beschaffung von Laborausstattung einschließlich Service- und Wartungsleistungen fü...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR
Keine Angaben
Pauwelsstr. 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de
+49 2418080975
+49 2418082504

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
K. Angaben
Joseph-Schumpeter-Allee 25
53227
Bonn
Deutschland
DEA22
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38000000-5
50420000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Projektvertrages über Liefe-rung, Aufstellung, Installation, Qualifizierung (IQ/OQ), Wartung und technischen Support einer GMP-konformen Laborausstattung sowie über die Erbringung von Schulungs- und Wissenstransferleistungen für den Aufbau und Betrieb der Herstellung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007, insbesondere autologer CD19-CAR-T-Zellprodukte.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Projektvertrages über Liefe-rung, Aufstellung, Installation, Qualifizierung (IQ/OQ), Wartung und technischen Support einer GMP-konformen Laborausstattung sowie über die Erbringung von Schulungs- und Wissenstransferleistungen für den Aufbau und Betrieb der Herstellung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007, insbesondere autologer CD19-CAR-T-Zellprodukte. Zur Beschaffung gehören u. a. automatisierte, geschlossene Zellprozessierungsplattformen, eine Elektroporations-/Gentransfer-Einheit, reinraumtaugliche Werkbänke, Durchflusszytometer sowie ein kartuschenbasierter Hochgeschwindigkeits-Zellsorter, ein Real-Time-PCR-System, ein mikrobiologisches Nachweissystem, ein Endotoxin-Nachweissystem, Thermomixer, UV/Vis-Spektralphotometer und PCR-Workstation nebst zugehörigen Verbrauchsmaterialien und Reagenzien. Der detaillierte, produkt- und herstellerneutral formulierte Leistungsumfang - einschließlich der funktionalen Mindestanforderungen sowie der Schulungs- und Wissenstransferbau-steine - ergibt sich abschließend aus Anlage 1 (Leistungsverzeichnis). Die Leistungs-erbringung ist für den Zeitraum 19.10.2026 bis 31.12.2028 vorgesehen; konkrete Be-stellmengen und Ausführungstermine werden über Einzelabrufe konkretisiert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Forckenbeckstraße 50,
52074
Aachen
Deutschland
DEA23

Forschungsgebäude des Leibniz Joint Lab fiT

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Implementierungskonzept

Implementierungskonzept

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfah rung des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals

Organisation, Qualifikation und Erfah
rung des für die Bearbeitung vorgesehenen
Personals

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Sind sofern vorhanden abschließend in den
Vergabeunterlagen definiert.

Zusätzliche Angaben

Kriterien für die Wirtschaftlichkeit sind die folgenden Zuschlagskriterien, die die Ange
bote in eine Rang- und Reihenfolge bringen:
Zuschlagskriterien

1. Preis
Punkte Gewichtung Max. Punkte
500 50% 500
2. Implementierungskonzept
Punkte Gewichtung Max. Punkte
250 25% 250
3. Organisation, Qualifikation und Erfahrung des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals
Punkte Gewichtung Max. Punkte
250 25% 250

Gesamtpunktzahl 1000
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Anlage "Anlage 0_Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf"

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.000.000,00
EUR
EUR
5.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Ein Nachprüfungsantrag zur
Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters
voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB
sowie
§ 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit
des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
vgl. §
135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
folgenden
Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche
Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses
unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in
denen
das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit
gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können
öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung
oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung
den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungsoder
Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von
Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
beeinträchtigen könnte
§ 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen
Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der
öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht
hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag
nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung
nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers,
die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag Die
Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der
Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

571070-2026

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf
der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de
zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens
Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen
bereitgestellt werden,
erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform.
Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich
auf
der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst,
regelmäßig
zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren
bereitstehen.
**** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform
www.evergabe.nrw.de
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind
nicht
zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen,
ob
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§
21 Abs.
1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs.
3 i.
V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblätter Anlage
2F2.1
ff. zur Eignung in den Vergabeunterlagen). **** D) Sofern sich
Bietergemeinschaften
beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
bevollmächtigter
Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im
Auftragsfall
erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in
diesem
Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der
Mitglieder
einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.)
wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Die Formblätter zur Eignung (Anlage 2)
sind
auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen
sollen
(Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich
der Bieter/die
Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen
müssen lediglich
die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.)
abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen
(Anlage 2F2.1) abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen
Eignungskriterien
zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe
in Anspruch
nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im
Hinblick
auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
Angebotsfrist
in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR
1,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
5.000.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Milteny Biotec GmbH, 51429 Bergisch Gladbach
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Milteny Biotec GmbH
Keine Angabe
Großunternehmen
Friedrich-Ebert-Str. 68
51429
Bergisch Gladbach
Deutschland
DEA2B
0049220483063160
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

12.10.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

1 - 605401
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung