Instandhaltung (Wartung ,Inspektion) von Ansaugrauchmeldern (RAS) im Universitätsklinikum Aachen
Inhalt dieses Leistungsverzeichnisses ist insbesonderedie Durchführung sämtlicher Instandhaltungsmaßnahmengemäß den einschlägigen Normen, Vorschriften undRegelwerken, insbesondere den Herstellerangaben.- InspektionDie Leistung umfasst alle Maßnahmen zur Feststellungund Beurteilung des Ist-Zustandes der Ansaugrauchmelder(ASR) und deren Einrichtungen einschließlich derBestimmung der Ursachen der Abnutzung und demAbleiten der notwendigen Konsequenzen für diezukünftige Nutzung.- WartungDie Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zurErhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktionder Ansaugrauchmelder (ASR).- InstandsetzungDie Leistungen der Instandsetzung umfassen alleMaßnahmen zur Rückführung der Ansaugrauchmelder(ASR) in den funktionsfähigen Zustand.Der AG beabsichtigt auf Basis des Angebotes einenfünfjährigen Wartungsvertrag abzuschließen..Der Wartungszeitraum wird bis zum31.01.2030 vereinbart.
Der Auftraggeber erteilt dem Bieter den Zuschlag, derneben dem günstigsten Angebotspreis auch sämtliche imLeistungsverzeichnis beschriebenen Zuschlagskriterien in einemselbständig erarbeiteten Konzept plausibel undzweifelsfrei darstellt und erfüllt.Dabei geht der Angebotspreis mit 60 % und die Bewertung des Konzeptes mit 40 % in die Gesamtwertung ein.Der Bieter, der zum niedrigsten Preis anbietet, erhält für das Wertungskriterium Preis die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nachder beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken.Zur Bewertung des Konzepts erhält der Bieter der für dasjeweilige Kriterium, hier Konzept, die höchste Punktzahl erreicht hat, die maximal erreichbareBewertungs-/Leistungspunktzahl.
PreisDie maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis"erzielbare Punktzahl (Pmax) beträgt insgesamt 600. Diesentspricht in der Gewichtung 60 %. Dabei legt dieVergabestelle den Gesamtpreis aus dem Angebot zugrunde.
KonzeptDie maximale, im Zuschlagskriterium "Konzept"erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 400. Diesentspricht in der Gewichtung 40 %. Dabei legt dieVergabestelle den Gesamtwertungspunkte des Konzepts zugrunde.Das Angebot, welches die höchste Gesamtwertungspunktzahlerzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend derdem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl (400). Alleübrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte(inverser Dreisatz).Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebotnach Wertung anhand der in diesen Vergabeunterlagenbenannten Zuschlagskriterien (600 Preis und 400 Konzept) das wirtschaftlichste ist,also die höchste Gesamtpunktzahl aller formal wertbaren Angebote erreicht.
Umweltverträglichkeit/Arbeitssicherheit · Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiter· Umgangsgenehmigung mit Schadstoffen (zum Beispiel TRGS 519)
· Umgang mit Ressourcen · Umgang mit Abfällen
§ 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.*Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)*Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen