Verfahrensangaben

Generalunternehmer Technik Radiopharmakalabor

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR
Keine Angabe
Pauwelsstraße 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de
+49 2418080007

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45331200-8
45214631-2
45231500-0
45232460-4
45310000-3
45312100-8
45331100-7
45331210-1
45333000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Hauptgebäude des UKA wird in den Etagen -3 und -4 ein ehemaliger Technikbereich zu
einem Radiopharmakalabor zur Versorgung von Nuklearmedizin-Patienten umgebaut.
Auf der Ostseite des Gebäudes wird direkt angrenzend an den Bestand in der Etage -5 ein
unterirdischer Neubau errichtet, in dem mit Hilfe eines Zyklotrons Radionuklide zur Synthese
von Radiopharmaka hergestellt werden. Ein oberirdischer Neubau mit einer Strahlenschutzschleuse verbindet den neuen Zyklotronbunker mit dem Laborbereich. Der
Zugang zur Strahlenschutzschleuse erfolgt über einen vorhandenen Flur in der Etage-3 des
Hauptgebäudes. Bunker und Strahlenschutzschleuse werden durch diverse Durchbrüche und Aussparungen an das Bestandsgebäude angebunden. Auf der Dachfläche des Hauptgebäudes werden Ventilatoren für die Abluft und Rauchableitung des Pharmakalabors errichtet. Der betroffene Teil der Dachfläche wird saniert. Die Fortluftkanäle werden an der Fassade
hochgeführt. Neben dem oberirdischen Neubau wird vor Beginn der Baumaßnahme eine
Technikfläche für einen neuen Sauerstofftank erstellt. Daneben entsteht dann die
Aufstellfläche für Gasschränke, Kältemaschine und Rückkühlern aus dem Bestand. Eine für die Baumaßnahme erforderliche neue Baustelleneinrichtungsfläche wird vor Beginn
der Arbeiten erstellt. Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind Leistungen als GU-Technik.
Dies umfasst die Gewerke:
- RLT-Anlagen
- Entrauchung
- Reinraum Systeme (Decken/Wände/Schleusenausstattung) mit Zubehör
- Heizung/Kälte/Verrohrung WRG
- Sanitäre Anlagen
- Reingase/Druckluft
- Gaswarnanlagen
- Rohrpostanlage
- Gebäudeautomation
- Elektroinstallation Stark- und Schwachstrom
- Brandfallsteueranlagen und Brandmeldeanlagen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

s. Leistungsbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
11.01.2027
28.04.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Pauwelsstr. 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung

Im Rahmen des Offenen Verfahrens wurde insgesamt ein Angebot eingereicht. Die Prüfung des eingegangenen Angebots ergibt, dass das Angebot deutlich über der ermittelten Kostenschätzung liegt und demgemäß das dafür vorgesehene und verfügbare Budget übersteigt. Die Fortführung des Verfahrens ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar.

Die Vergabestelle ist sich hierbei des Ausnahmecharakters und besonderen Einzelfallbetrachtung bewusst, wonach eine Aufhebung im Sinne von § 17 EU Abs. 1 VOB/A bzw. § 63 VgV nur ultima ratio sein kann, um insbesondere dem schutzwürdigen Vertrauen des Bieters auf eine planmäßige Beendigung des Verfahrens und berechtigten Zuschlagschancen gerecht zu werden (vgl. hierzu auch Kommentierung in BeckOK Vergaberecht Stand 1.2.2024 § 63 Rn. 6 ff dortige Rn 34 ff). Vorliegend fällt daher insgesamt betrachtet eine Interessenabwägung aller Umstände hier für eine Aufhebung des Verfahrens verbunden mit der Überleitung in ein Verhandlungsverfahren mit dem einzigen Bieter aus. Somit wird der hier aufgezeigten Situation angemessen auch unter Beachtung des Wettbewerbsgedankens in der vorliegenden Konstellation aus Sicht der Vergabestelle genügt. Ein sonstiges milderes Mittel wie insbesondere eine Zurückversetzung kommt hier aufgrund des Verfahrensablaufs und -stadium nicht in Betracht.

Zwar ist bei einer Aufhebung und Überleitung in ein Verhandlungsverfahren mit einem Bieter als mögliches Risiko zu bedenken, ob nicht stattdessen ein neues und offenes Verfahren im Sinne eines weitreichenden Wettbewerbsgedankens hier notwendig und deshalb vorzugswürdig erscheint.

Jedoch spricht für die Möglichkeit einer Überleitung in ein Verhandlungsverfahren mit dem einzigen Bieter aus dem aufzuhebenden Verfahren hier die Anwendung der speziellen Regelung in § 3a EU Abs. 3 Nr. 1a-b VOB/A (mit dazu einschlägiger Kommentierung):

Danach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren vergeben, wenn wie hier im Rahmen eines offenen Verfahrens keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingereicht wurden. Dabei sind unannehmbare Angebote auch solche, deren Preis die vor Einleitung des Vergabeverfahrens festgelegten und dokumentierten eingeplanten Haushaltsmittel des öffentlichen Auftraggebers übersteigen. Der öffentliche Auftraggeber kann in diesen Fällen von einem Teilnehmerwettbewerb absehen, wenn er in das Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezieht, die form- und fristgerechte Angebote abgegeben haben (vgl. hierzu auch u.a.: Ziekow/Völlink VOB/A § 3aEU Rn. 11-17 sowie Zinger zu VgV § 14 in Leinemann pp 1. Aufl. 2024 Rn. 44 ff, insbes. Rn. 45).

Da es sich um einen Ausnahmetatbestand handelt darf das Scheitern des Ausgangsverfahrens jedoch nicht bewusst provoziert sein, d.h. missbräuchlich bzw. unter Umgehung des Wettbewerbsgedankens, was vorliegend jedoch nicht der Fall ist, wie eingangs aufgezeigt und auch seitens der Vergabestelle nochmals umfassend in Kenntnis des Ausnahmecharakters hier eruiert worden ist.

Nach der Kommentierung (Ziekow/Völlink VOB/A § 3aEU Rn. 11-17) enthält die zitierte Regelung des § 3a EU Abs. 3 Nr. 1a-b VOB/A zudem eine Öffnungsklausel, wonach der Auftraggeber auf eine Bekanntmachung verzichten darf, wenn er in das neu initiierte Verhandlungsverfahren sämtliche Bieter aus dem Ursprungsverfahren einbezieht, die in dem Verfahren ihre Eignung nachgewiesen haben und ein form- und fristgerechtes Angebot eingereicht haben. Faktisch eröffnet die Vorschrift damit die Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Beschaffung und zeitnahen Umsetzung der Leistung wird beabsichtigt, mit nur einem geeigneten Bieter fortzufahren. Die Auswahl des Bieters erfolgt unter Berücksichtigung seiner fachlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und der bisherigen Erkenntnisse aus dem aufgehobenen Verfahren.

Es wird ausdrücklich festgestellt, dass im Rahmen des geplanten Verhandlungsverfahrens keine Änderungen am Gesamtgepräge der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung vorgenommen werden. Insbesondere bleiben Leistungsinhalt, Leistungsumfang, technische Anforderungen sowie die grundlegenden Vertragsbedingungen unverändert. Das Verhandlungsverfahren dient somit der wirtschaftlichen Ausgestaltung und Konkretisierung.

Somit ist nach eingehender und umfassender Abwägung wie aufgezeigt das Verfahren unter Beachtung des Grundsatzes der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung aufzuheben und folgend in ein Verhandlungsverfahren mit dem hier verbliebenen Bieter überzuleiten.

Bei einem vorangegangenen offenen Verfahren oder bei einem nicht offenen Verfahren wurden keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote abgegeben und in das Verhandlungsverfahren werden alle - und nur die - Bieter aus dem vorausgegangenen Verfahren einbezogen, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A).

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Die Kriterien einer nachhaltigen Wirtschaft, ökologische und soziale Belange sowie ökonomische Ansprüche sollen ebenso wie eine umweltschonende Produktion berücksichtigt werden. Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die den Anforderungen an
eine hohe Haltbarkeit, einen niedrigen Wartungsbedarf und guter Recycelbarkeit entsprechen. Innerhalb des gesamten Bauwerks dürfen nicht verwendet werden:
· asbesthaltige Baustoffe
· unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW, HFCKW, CFC, HFA, FCK)
hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und Ortschäume
· Bauteile aus Tropenhölzern, es sei denn, die Herkunft der Hölzer aus geordneter
Plantagen- oder Forstwirtschaft wird eindeutig nachgewiesen
Umweltbezogene Herstellerangaben bzw. Anbietererklärungen und Umweltkennzeichnungen von Produkten gelten nur, wenn sie nach DIN EN ISO 14020 und darin mindestens gemäß Typ I nach DIN EN ISO 14024 erfolgt sind.
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen in jedem Fall:
· EPEA Cradle to Cradle
· Blauer Engel
· IBR Rosenheim
· Nature Plus
· PEFC / FSC
· RAL - Gütezeichen / Goldenes M
· Eco Institut Label
· Nature Plus e.V.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

759543-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftrage Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

0
0
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Caverion Deutschland GmbH, 50858 Köln
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Caverion Deutschland GmbH
189657 München
Großunternehmen
Dürener Straße 401 B
50858
Köln
Deutschland
DEA23
juergen.bruckmann@caverion.com
+49 221 93310172
+49 221 93310120
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

24.07.2026

Angaben zum Angebot

1 - 591510
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung