Lufttechnische Anlagen / Brandschutz - Entrauchung Fluchttunnel UBFT
Allgemeine Objektbeschreibung
Das Zentralgebäude der Universitätsklinik Aachen, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen, steht als "bedeutendes
Zeugnis der High-Tech-Architektur" seit Ende 2008 unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz beinhaltet,
neben der äusseren Gestaltung, auch den gesamten Innenausbau und die Lichthöfe.
Der Gebäudekomplex des Universitätsklinikums besteht aus dem Hauptgebäude (UBFT-PF) und einem
westlich vorgelagerten Versorgungsgebäude (VER), welche durch ein unterirdisches Verbindungsbauwerk
(Zwischenbauwerk) miteinander verbunden sind. Das VER und das Zwischenbauwerk sind
brandschutztechnisch vom UBFT-PF Gebäude abgetrennt.
Der Baukörper des UBFT-PF Gebäudes hat eine Breite von ca. 135 m und eine Länge von ca. 257 m. Das
9-geschossige Gebäude hat drei Untergeschosse plus Kriechkeller. Die Oberkante des höchsten
Aufenthaltsraums liegt ca. 25 m über der Eingangsebene und im Mittel ca. 33 m über dem umliegenden
Gelände. Gemäß Bauordnung NRW (BauO NRW) handelt es sich bei dem Gebäude um ein Hochhaus. Es
gilt Windzone 2 und Erdbebenzone 3.
Das Gebäude beinhaltet die Lehr- und Forschungseinrichtungen der medizinischen Fakultät der RWTH
Aachen, die Behandlungs- und Pflegebereiche des Universitätsklinikums sowie Verwaltung und
Gastronomie. Bei dem Objekt handelt es sich nach BauO NRW um eine bauliche Anlage besonderer Art und
Nutzung
(Hochhaus, Krankenhaus, Versammlungsstätte und Gaststätte) mit insgesamt rund 130.000 m2 Nutzfläche.
Mit der Planung des Universitätsklinikums wurde 1970 begonnen. Die Bauarbeiten wurden Ende 1971 angefangen
und das Gebäude von 1983 bis 1985 schrittweise in Betrieb genommen. Es handelt sich um ein
rechtmäßig bestehendes Gebäude, welches den zum Zeitpunkt der Genehmigungen gültigen Richtlinien und
Sondergenehmigungen entspricht.
Die Planungen und Genehmigungen (Teilbaugenehmigungen) beruhen daher im Wesentlichen auf der
Bauordnung und Sonderbauverordnungen von 1970 und den nachfolgenden Änderungen in den Jahren
1977, 1978, 1979 und 1982. Die Hochhausverordnung wurde erst 1986 eingeführt und war somit bei der
Errichtung des Universitätsklinikums nicht relevant.
Das Krankenhaus ist in Betrieb, daher ist mit Publikumsverkehr zu rechnen, das Verhalten der dort
eingesetzten Bau-Mitarbeiter ist entsprechend anzupassen.
-Es sollen Fluchttunnel brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Hierzu werden in der KG 400 für die
Fluchttunnel mit den Beteichnungen B2, B4, C2, C3, C5 und C6 jeweils eine Spüllüftung integriert.
Die Spüllüftung sorgt dafür, dass im Brandfall die Fluchttunnel mit Frischluft gefüllt werden durch einen
entstehenden Überdruck raucharm bleiben.
-Die Frischluft wird von außen über einen Ventilator in Lüftungskanälen in die Tunnel geführt. Dort an einen
gemauerten Luftkanal angeschlossen (KG 300)
-Der eingebrachte Luft strömt in Fluchtrichtung nach draußen und passiert dabei je nach Fluchttunnel
Jalousieklappen und Außenluftgitter.
-Die an den Tunnel angrezenden Schleusen werden ebenfalls belüftet. Die Abströmung findet über ein
Überströmgitter in die Feldzonen statt.
-Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten durchgeführt.
-Bauabschnitt 1, Fluchttunnel B2, B4 und C2, anschließend über Bauabschnitt 2, Fluchttunnel C3, C5 und
C6.
-Während der Ausführung in Bauabschnitt 1 sind die Fluchtwege in Bauabschnitt 2 nutzbar!
-Für die Baustelleneinrichtung wurde die Fläche B08 angegeben.