Lieferung, Aufstellung und betriebsbereite Übergabe von Desktop-PCs, Workstations, Monitoren und Notebooks einschließlich 36-monatiger Garantie-, Service- und Supportleistungen gemäß Leistungsbeschreibung im Rahmen eines EVB-IT-Kaufvertrages.
Beschaffung von Hardware für das Universitätsklinikum Köln AöR im Rahmen eines EVB-IT-Kaufvertrages. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung, Aufstellung und betriebsbereite Übergabe von Desktop-PCs, Workstations, Monitoren und Notebooks einschließlich der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Garantie-, Service- und Supportleistungen für 36 Monate
BudgetobergrenzeFür den ausgeschriebenen Auftrag steht ein maximales Gesamtbudget von 800.000,00 EUR netto zur Verfügung. Angebote, deren Gesamtangebotspreis diese Budgetobergrenze überschreitet, können gemäß § 57 VgV wegen Unwirtschaftlichkeit bzw. fehlender Finanzierbarkeit vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Markt für IT-Hardware ist derzeit durch eine hohe Preisvolatilität geprägt. Aufgrund der aktuellen Verfügbarkeitssituation sowie der angespannten Liefersituation, insbesondere bei Speicherkomponenten, werden von Herstellern und Lieferanten Preisbindungen regelmäßig nur noch für Zeiträume von 14 bis maximal 30 Tagen eingeräumt. Eine längere Bindung der Angebotspreise wird vielfach nicht mehr angeboten.
Um einen wirtschaftlichen und vergaberechtskonformen Wettbewerb sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Angebotswertung, die Zuschlagsentscheidung und die Beauftragung innerhalb der Gültigkeit der Angebotspreise erfolgen können. Eine reguläre Angebotsfrist würde das Risiko erheblich erhöhen, dass Angebote vor Zuschlagserteilung ihre Preisgültigkeit verlieren und die Vergabe wiederholt oder aufgehoben werden müsste.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus sind insbesondere die Präklusionsvorschriften des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Informations- und Wartepflicht nach § 134 Abs. 2 GWB zu beachten.Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gemäß § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
BudgetobergrenzeFür den ausgeschriebenen Auftrag steht ein maximales Gesamtbudget von 800.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Angebote, deren Gesamtangebotspreis diese Budgetobergrenze überschreitet, können gemäß § 57 VgV wegen Unwirtschaftlichkeit bzw. fehlender Finanzierbarkeit vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.---------------------------------------------------------ZuschlagskriteriumDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.Bewertungskriterium: Gesamtpreis (100 %).Voraussetzung für die Wertung ist, dass sämtliche als A-Kriterien (Mindestanforderungen) gekennzeichneten Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollständig erfüllt werden. Angebote, die ein oder mehrere A-Kriterien nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.Bewertet wird der Gesamtpreis für die nachfolgend aufgeführten, belastbar ermittelten Mindestmengen gemäß den jeweiligen Leistungsblättern:- Leistungsblatt 1 - Desktop-PC- Leistungsblatt 2 - Workstation- Leistungsblatt 3 - Standardmonitor 23,8 Zoll- Leistungsblatt 4 - Konferenzmonitor 23,8 Zoll- Leistungsblatt 5 - Notebook 14 Zoll- Leistungsblatt 6 - Notebook 16 ZollMaßgeblich für die Wertung ist der Gesamtpreis für die ausgeschriebenen Mindestmengen.-----------------------------------------------------------Gemäß § 15 Abs. 3 VgV wird die Angebotsfrist auf 15 Kalendertage verkürzt. Die Verkürzung ist aufgrund einer hinreichend begründeten Dringlichkeit erforderlich.Der Markt für IT-Hardware ist derzeit durch eine hohe Preisvolatilität geprägt. Aufgrund der aktuellen Verfügbarkeitssituation sowie der angespannten Liefersituation, insbesondere bei Speicherkomponenten, werden von Herstellern und Lieferanten Preisbindungen regelmäßig nur noch für Zeiträume von 14 bis maximal 30 Tagen eingeräumt. Eine längere Bindung der Angebotspreise wird vielfach nicht mehr angeboten.Um einen wirtschaftlichen und vergaberechtskonformen Wettbewerb sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Angebotswertung, die Zuschlagsentscheidung und die Beauftragung innerhalb der Gültigkeit der Angebotspreise erfolgen können. Eine reguläre Angebotsfrist würde das Risiko erheblich erhöhen, dass Angebote vor Zuschlagserteilung ihre Preisgültigkeit verlieren und die Vergabe wiederholt oder aufgehoben werden müsste.Die Verkürzung der Angebotsfrist dient daher der Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs und einer wirtschaftlichen Beschaffung. Sie ist nicht auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen, sondern auf die aktuellen Marktbedingungen.---------------------------------------------------------------Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Frist einzureichen. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in deutscher Sprache. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen in ihrer jeweils aktuellen Fassung einschließlich der über die Vergabeplattform veröffentlichten Bieterinformationen und Antworten auf Bieterfragen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie leistungsbezogene Unterlagen im gesetzlich zulässigen Umfang gemäß § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber oder Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung über den Eintrag im Handelsregister- Eigenerklärung, das keine Eintragungen im Vergaberegister bzgl. Vergabeverstöße vorliegen- Eigenerklärung, aus denen hervorgeht, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge, der Steuern und Abgaben (BG) nachkommt- Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen- Konformitätsbescheinigung (nach Bedarf)
Technische Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Anlage 2 ReferenzformularDer Bewerber weist in den letzten höchstens drei Jahren mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach.Gehen Sie bei der Angabe der Referenzen auf folgende Punkte ein:
- Umfang, Dauer, Zeitpunkt und Auftragsvolumen - Auftraggeber inkl. Adresse - (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Leistungen - Durchführendes Unternehmen: Bieter oder Unterauftragnehmer
Aus den Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt umfassen.
- Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters.
- Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:Der Bewerber weist einen Personalstamm und Ausrüstung nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.Skillprofile der Mitarbeiter weisen mehrjährige Berufserfahrung in Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, nach.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Mindestanforderung: Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1. Mio. Euro auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
- Anlage 1 Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung Anlage 2 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen mindestens: - Personenschäden 5.000.000,00 Euro - Sach- und Umweltschäden 3.000.000,00 Euro - Vermögensschäden: 1.000.000,00 Euro (jeweils 2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme)
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, auf Anfrage.
BudgetobergrenzeFür den ausgeschriebenen Auftrag steht ein maximales Gesamtbudget von 800.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Angebote, deren Gesamtangebotspreis diese Budgetobergrenze überschreitet, können gemäß § 57 VgV wegen Unwirtschaftlichkeit bzw. fehlender Finanzierbarkeit vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die Auftragsausführung erfolgt auf Grundlage des EVB-IT Kaufvertrages einschließlich der EVB-IT Kauf-AGB sowie der Leistungsbeschreibung. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an den vom Auftraggeber benannten Warenannahmepunkt des Universitätsklinikums Köln. Die Hardware ist gemäß Leistungsbeschreibung zu kennzeichnen, aufzustellen und betriebsbereit zu übergeben. Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Garantie-, Service- und Supportleistungen für einen Zeitraum von 36 Monaten zu erbringen. Sämtliche als Mindestanforderungen (A-Kriterien) gekennzeichneten Anforderungen sind verbindlich einzuhalten.-----------------------------------BudgetobergrenzeFür den ausgeschriebenen Auftrag steht ein maximales Gesamtbudget von 800.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Angebote, deren Gesamtangebotspreis diese Budgetobergrenze überschreitet, können gemäß § 57 VgV wegen Unwirtschaftlichkeit bzw. fehlender Finanzierbarkeit vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden