Gegenstand der Leistung für den 1.BA ist die vollständige Erbringung der Leistungsphasen LPH 7 bis 9für den 1.Bauabschnitt gemäß HOAI §55 Leistungsbild technische Ausrüstung für dieAnlagengruppe 4 Starkstromanlagen und Anlagengruppe 5 Fernmelde- und InformationstechnischeAnlagen sowie Förderanlagen nach HOAI § 53 (KGR 440, 450, 460 nach DIN 276). Grundlage ist dievom Auftraggeber bzw. dessen Fachplaner zu übergebende abgeschlossene Ausführungsplanung derElektrotechnik KGR 440/450/460 inkl. Erschließung. Diese Ausführungsplanung ist auf fehlende und fehlerhafte Planungsinhalte zu prüfen und entsprechend zu vervollständigen und zu korrigieren. Fernersind die Inhalte der Prüfberichte mit in die Ausführungsplanung einzuarbeiten. Wenn oder soweit sich aufgrund dieser Tätigkeit mit Blick auf die bereits gefertigten Leistungsverzeichnisse Anpassungs- und/oder Änderungsbedarf ergibt, hat der AN entsprechende Nachtragsangebote einzuholen und etwaige, für die Nachtragsangebote erforderliche, Planungsleistungen zu erbringen. Die Nachtragsprüfung obliegt dem AN.Ausgenommen ist die Mitwirkung bei der Vergabe für die Leerrohreinlegearbeiten und die Erdungs- und Blitzschutzarbeiten im Rohbau, die durch das Gewerk Rohbau ausgeführt werden. Hier wurdebereits eine Vergabe ausgeführt und der Einbau erfolgt parallel zu diesem Vergabeverfahren. Die Restleistung LPH5, LPH8 und LPH 9 für diesen Part wird als besondere Leistung ausgeschrieben.Zusätzlich sind die Teilleistungen aus der LPH5 "Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und die dann vorliegende Ausführungsplanung der Objektplanung" sowie "das Prüfen und Anerkennen der Werk- und Montagepläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung" sowie diverse besondere Leistungen wie z.B.Ergänzung von Planungslücken, zu erbringen.Gegenstand der Leistung für den 2.BA gemäß HOAI §55 Leistungsbild technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen und Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen und Förderanlagen nach HOAI § 53 (KGR 440, 450, 460 nach DIN 276):Erstellen einer dem Stand der Technik, dem Technikstandard der UzK sowie den technischen Erfahrungen inkl. Anpassungen aus dem 1.BA entsprechenden Entwurfsplanung unter Verwendung der LPH 3 aus 2018/EW Bau 2022 gemeinsam mit den anderen am Objekt beteiligten Fachplanern und der Objektplanung.LPH4 bis 9 für den 2.Bauabschnitt gemäß HOAI §55 Leistungsbild technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen und Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagenund Anlagengruppe 6 Förderanlagen nach HOAI § 53 (KGR 440, 450, 460 nach DIN 276).Grundlage ist die vom Auftraggeber bzw. dessen Fachplaner erstellte Entwurfsplanung der Elektrotechnik KGR 440/450/460 für den 2.BA. Der 2.BA ist von der elektrotechnischen Versorgung (mit Ausnahme der Notstromversorgung über den Notstromdiesel des 1.BA) unabhängig vom 1. BA undschließt an die NSHV des Bestandes (Hörsaalgebäude) an. Der Anschluss an den Bestand mit den dort erforderlichen Anpassungen und die Anbindung an die Schnittstelle des 1.BA ist Gegenstand der Leistung des AN.Zusätzlich sind diverse besondere Leistungen in den Leistungsphasen zu erbringen.
Die Leistungen des 2. BA werden in vom 1. BA separaten Stufen beauftragt.
Das Leistungsbild umfasst nach HOAI § 51 (KGR 440, 450, 460 nach DIN 276)- Starkstromanlagen inkl. Anbindung an einen bestehenden Mittelspannungsring der UzK und Notstromdiesel (1.BA)- Die Energieversorgung für den 2. BA (Ring 3) erfolgt aus dem Bestandsgebäude (Hörsaaltrakt)von der dortigen vorhanden NSVH: Die Planung der Anbindung erfolgt durch den AN- Sicherheitstechnische Anlagen (wie BMA, SAA, Video, Zutrittskontrollen, Sprechanlagen usw.)- Informationstechnische Anlagen, Anbindung an Bestand- Personenförderanlagen, ChemikalienaufzugDas Leistungsbild inklusive der erforderlichen besonderen Leistungen ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt
Honorar
Organisation des ProjektteamsBerufliche Qualifikation des ProjektteamsQualitäten, Termine, Kosten
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrageserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter www.evergabe.nrw.de abgerufen werden, die Vergabeunterlagen werden nicht anderweitig versandt.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportals NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Die Zuschlagswertung erfolgt durch nachfolgende Kriterien (siehe Zuschlagsmatrix):- Organisation des Projektteams - 20.00 %- Berufliche Qualifikation des Projektteams - 15.00 %- Qualitäten, Termine, Kosten - 40.00 %- Honorar - 25.00 %