Vorzulegende Nachweise:
Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung); Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Die Deckungssummen dieser Versicherungen müssen mindestens betragen:
- Personenschadendeckung min. 5 Mio. EUR
- Sonstige Schäden/Sachschäden min. 3 Mio. EUR
Der Betrag muss je Versicherungsjahr 3-fach zur Verfügung stehen.
Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert
Der Nachweis ist zwingend beizufügen.
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bieters.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung